Zwei Geschlechter reichen nicht aus, das hat das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr schon entschieden. Darauf reagieren jetzt auch Unternehmen und suchen in ihren Stellenanzeigen vermehrt nach Mitarbeitern (m/w/d). Das soll auch intergeschlechtliche Menschen umfassen - und Firmen vor Klagen schützen.

Im vergangenen Oktober hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Die zwei Geschlechter männlich und weiblich im Personenstandsrecht reichen nicht aus. Denn das diskriminiert intergeschlechtliche Menschen, da sie sich nicht dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Bis Ende 2018 muss der Gesetzgeber das ändern.

Trans- und Intersexualität dürfen nicht diskriminiert werden

Unternehmen dürfen gemäß Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz keine Mitarbeiter aufgrund des Geschlechts diskriminieren. Der Europäische Gerichtshof habe schon vor diesem Urteil entschieden, dass auch Trans- und Intersexualität unter den Begriff der Geschlechtsidentität fallen und dementsprechend Personen nicht diskriminiert werden dürfen, die trans- oder intersexuell sind, erklärt der Arbeitsrechtler Janis Block.

Schadensersatz: Bis zu drei Monatsgehälter

Auf den neuen, dritten Geschlechtseintrag reagieren die Firmen bereits jetzt: In immer mehr Stellenanzeigen wird nach Mitarbeitern (m/w/d) gesucht. Der dritte Buchstabe steht für divers und soll auch intergeschlechtliche Menschen umfassen. Es lässt sich nicht klar unterscheiden, ob die Firmen Klagen vorbeugen oder sich aus Überzeugung für den Zusatz entscheiden, meint Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Ilka Knigge.

Denn wenn jemand nachweist, aufgrund des Geschlechts nicht eingestellt worden zu sein, kann er Schadensersatz bis zur Höhe von drei Monats-Bruttogehältern einklagen, erklärt Janis Block.

"Ob die Firmen Klagen vorbeugen wollen oder sich aus Überzeugung dafür entscheiden, ist sicher sehr individuell"
Ilka Knigge, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin

Das generische Maskulinum gilt jedoch nicht als diskriminierend - die Form "Mitarbeiter (m/w/d)" geht also klar. Ein D ist jedoch nicht die einzige Möglichkeit, Stellenanzeigen inklusiver zu gestalten. Andere Unternehmen nutzen andere Buchstaben. Zum Beispiel ein I für intergeschlechtlich oder ein X, das alle Geschlechtsidentitäten umfasst.

D - I - X - *

Darüber hinaus bietet sich auch das Gender-Sternchen an: Mitarbeiter*innen, der Gender Gap: Mitarbeiter_innen. Das Binnen-I, also MitarbeiterInnen, umfasst nur Männer und Frauen. Intergeschlechtliche Menschen bleiben außen vor. Manche nutzen auch das generische Femininum: Mitarbeiterinnen. Häufig bietet sich auch ein neutraler Begriff an: Mitarbeitende. Der Blog "geschickt gendern" bietet eine Übersicht über geschlechtsneutrale Alternativen.

Mehr zur geschlechtergerechten Sprache:

  • Gendern international: Englisch ist neutraler  |   Eleonora Pauli hat sich gendergerechte Sprache in anderen Ländern genauer angesehen.
  • Für ein gendergerechtes Deutsch  |   Eine Sprache, die allen Geschlechter gerecht wird – damit tut sich das Deutsche schwer. Jetzt trifft sich der Rat der deutschen Rechtschreibung in Wien, um genau darüber zu diskutieren und es für uns alle ein bisschen einfacher zu machen.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Stellenanzeigen
Mitarbeiter (m/w/d) gesucht!
vom 08. August 2018
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Reporterin: 
Ilka Knigge, Deutschlandfunk-Nova
Gesprächspartner: 
Janis Block, Arbeitsrechtler