Autofahrende müssen innerorts 1,50 Meter und außerorts sogar 2,50 Meter Abstand einhalten, wenn sie Radfahrende überholen. Wenn allerdings zwei Radfahrende aneinander vorbeifahren, fehlen klare Regelungen.
Wie viel Abstand ihr einhalten müsst, wenn ihr auf dem Rad an einem anderen Rad vorbeifahrt, ist nicht klar geregelt. Ihr seid also erst einmal selbst verantwortlich dafür, einzuschätzen, ob ein sicheres Überholen möglich ist. Wenn die Gefahr besteht, dass sich beide Fahrräder berühren, solltet ihr das Überholen sein lassen.
Bei Unfall Teilschuld möglich
Das Gleiche gilt auch für den Fall, wenn vor euch eine Person in Schlangenlinien fährt. Dann solltet ihr lieber einen größeren Abstand einhalten – und eventuell auch einen Notarzt kontaktieren. Wenn ihr nämlich in so einem Fall überholt – und dabei einen Unfall baut – könnte es passieren, dass ihr eine Mitschuld bekommt.
In Urteilssprüchen hat sich deshalb eine Art Richtwert für den Mindestabstand zwischen Fahrrädern etabliert, der häufig angewendet wird. Demnach sollen Radfahrer und Radfahrerinnen am besten mindestens 75 Zentimeter Abstand beim Überholen einhalten.
Empfehlung: 75 Zentimeter Abstand
Dieser Richtwert gilt bei fest angelegten Radwegen – also bei Radwegen, die von der Fahrbahn der Autos getrennt sind:
- rote Streifen auf dem Gehweg
- Radwege, die mit einer durchgezogenen weißen Linie auf die Straße aufgemalt sind
Die fest angelegten Radwege müssen eine Mindestbreite von 1,50 Meter aufweisen. Ist der Radweg in beide Richtungen befahrbar, müssen es sogar 2,50 Meter sein.
"Bei Schutzstreifen gibt es keine in der Straßenverkehrsordnung beziehungsweise der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift vorgegebenen Mindestbreiten."
Bei gestrichelten Linien auf der Fahrbahn, den Schutzstreifen, gilt dagegen nur eine Empfehlung: eine Mindestbreite von 1,50 Meter.
- Überholen ist bei Schutzstreifen erlaubt – aber nur, wenn der nachfolgende Autoverkehr nicht behindert wird.
- Was dagegen immer verboten ist, ist rechts überholen – also über das Ausweichen auf den Gehweg.
Auch auf Radwegen gilt das Rechtsfahrgebot
Übrigens: Auch auf Radwegen müsst ihr euch immer rechts halten. In der Mitte des Radwegs fahren und so jemandem das Überholen erschweren oder unmöglich machen, ist verboten.
Auch hier gibt es aber Ausnahmen: Führt der Fahrradweg an parkenden Autos vorbei, könnt ihr einen Meter Sicherheitsabstand einhalten – damit ihr nicht von einer unachtsam geöffneten Tür umgenietet werdet. Das gilt auch, wenn ihr auf der Straße fahrt.