Der 23. April steht traditionell im Zeichen des Bieres. Jedes Jahr an diesem Tag wird dem Deutschen Reinheitsgebot gehuldigt. Da machen wir mit - und sprechen mit einem Biersommelier.

"Im April 1516 wurde in Ingolstadt per Erlass des Herzogs Wilhelm IV. exakt festgelegt, welche Zutaten ein Bier haben soll: Gerste, Hopfen und Wasser. Das war der Vorgänger vom Reinheitsgebot."
Anna Kohn, Deutschlandfunk Nova

Das Reinheitsgebot, so wie wir es heute kennen, stammt aber eigentlich von 1918. Im Unterschied zu 1516 sind hier auch Hefe und Gerste erlaubt – Gerste als vermälztes, angekeimtes Getreide, also Gerstenmalz, erklärt Steffen Potratz-Heller, Biersommelier und Brauereileiter aus Köln.

1516: Wasser, Hopfen, Gerste
1918: Wasser, Hopfen, Gerstenmalz, Hefe

Neumodische Biere mit Blaubeeren, Maracujageschmack und sonst noch was drinnen, dürfen den Namen "Bier" nicht tragen. Was nicht heißt, dass Steffen Potratz-Heller nicht auch schon mal ähnliche Ideen hatte. Sein Traum war mal ein Rosmarin-Basilikum-Bier.

Wann ist es noch "Bier"?

Es gibt ein paar wenige Ausnahmen: Bei obergärigen Bieren wie Kölsch oder Alt darf man etwa Rübeninvertzucker zum Färben benutzen, erklärt Potratz-Heller. Die Bayern haben allerdings besonders strenge Bier-Regeln, sie verstehen sich als eine Art Hüter des Reinheitsgebots. 

"In Bayern darf man gar nichts. Da gilt das absolute Reinheitsgebot. Nur diese vier Zutaten sind erlaubt."
Steffen Potratz-Heller, Biersommelier und Brauereileiter aus Köln

Ausnahmen gibt es aber auch, etwa für besondere Biere mit Gewürz- und Fruchtzusätzen. Eine Berliner Weiße oder Leipziger Gose zum Beispiel dürfen unter bestimmten Auflagen mit Sondergenehmigung auch gebraut werden. 

"Für Hobbybrauer, die nicht mehr als 200 Liter im Jahr brauen, gilt das Reinheitsgebot nicht. Die dürfen ins Bier schmeißen, was sie möchten."

Der Begriff "Craft Beer" ist übrigens ziemlich verwaschen, sagt Steffen Potratz-Heller. Viele sind importiert oder tragen eben nicht den klassischen Begriff "Bier" auf dem Etikett. Craft Beer heißt aber auch nicht unbedingt, dass es nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde.

Das Reinheitsgebot ist okay

Als Einschränkung empfindet Steffen Potratz-Heller das Reinheitsgebot nicht.

"Wir haben über 170 verschiedene Hopfensorten, über 40 verschiedene Malzsorten, zig Hefestämme… und jede Zutat gibt dem Bier Geschmack."
Steffen Potratz-Heller, Biersommelier und Brauereileiter aus Köln

Es macht die Biere also nicht langweiliger, glaubt er. Als allein gültiges Qualitätsmerkmal sieht Potratz-Heller das Reinheitsgebot aber auch nicht – denn es beschreibe ja nur die Zutaten, die ins Bier dürfen, und nicht deren Qualität.

Shownotes
Happy Birthday, Reinheitsgebot!
"In Bayern darf man gar nichts"
vom 23. April 2018
Moderation: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Anna Kohn, Deutschlandfunk Nova