Gericht kippt Verbot von Kopftüchern an Schulen +++ Pakistanische Textilarbeiter verklagen Kik +++ Assange-Vernehmung jetzt doch in London

Ein allgemeines Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen ist nicht mit der Verfassung vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.Geklagt hatten zwei Musliminnen aus Nordrhein-Westfalen. Das NRW-Schulgesetz verbietet das Kopftuch, erlaubt aber die jüdische Kippa und auch Nonnen dürfen in ihrer Tracht unterrichten. Auf das Gerichtsurteil gibt es ganz unterschiedliche Reaktionen.

Pakistanische Textilarbeiter verklagen Kik

Der Textildiscounter KiK wird in Deutschland von Opfern eines Fabrikbrandes in Pakistan verklagt. Vier Angehörige und ein ehemaliger Arbeiter fordern vor dem Landgericht Dortmund Schadenersatz von Kik - je 30.000 Euro. Bei dem Brand im September 2012 waren in der pakistanischen Stadt Karachi über 250 Arbeiter ums Leben gekommen.

Assange-Vernehmung jetzt doch in London

Die schwedische Justiz will nun doch den Wikileaks-Gründer Julian Assange in seinem Exil in London befragen. Schweden fordert seit 2010 die Auslieferung von Assange, um ihn zu verhören. Es geht um Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung. Einige verjähren im August. Assange bezeichnet die Vorwürfe gegen ihn als politisch motiviert.

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Shownotes
Schule
Verfassungsgericht kippt Kopftuchverbot
vom 13. März 2015
Moderation: 
Stephanie Gebert