Eine Sekretärin einer belgischen Sicherheitsfirma hat in ihrem Büro per Smartphone mit ihren Kolleginnen und Kollegen laut Musik gehört – und soll dafür jetzt eine satte Strafe zahlen: 443 Euro. Was ist in Deutschland erlaubt und was könnte euch zum Verhängnis werden?

Bei der Frau in Belgien kam dummerweise genau in dem Moment, als alle zusammen Musik hörten, ein unangemeldeter Kontrolleur der belgischen Musikrechte-Verwertungsgesellschaft Sabam zu Besuch. Sabam ist das Pendant zur deutschen "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" (GEMA), erklärt Sebastian Rams von Deutschlandfunk Nova.

"In Belgien gelten besonders strenge Regeln – für den Kontrolleur war das Abspielen der Musik in diesem Rahmen eindeutig zahlungspflichtig."
Sebastian Rams, Deutschlandfunk Nova

Die Sabam-Regeln:

  • überall da, wo die Musik von mehr als acht Mitarbeitern gehört wird, werden Gebühren fällig 
  • außerdem wäre die Musik auch bei Telefongesprächen, die in dem Büro zu der Zeit geführt worden wären, hörbar gewesen – und damit öffentlich geworden, sagt Sabam

Strafen auch in Deutschland

Bei uns in Deutschland kommt es darauf an, ob die Musik in einem privaten oder in einem öffentlichen Rahmen abgespielt wird. Ist er öffentlich, werden GEMA-Gebühren fällig.

"In Deutschland gibt es zu der Streitfrage folgendes Urteil: 'Wo Menschen miteinander verbunden sind, kann Musik gebührenfrei gespielt werden'."
Sebastian Rams, Deutschlandfunk Nova

Aber wo fängt Verbundenheit an und wo hört sie auf? 

Schwammige Formulierung

Es kommt bei dem Thema immer darauf an, wie Gerichte eine entsprechende Situation auslegen. 

"Die Personen müssen ein gewisses Bewusstsein der Verbundenheit haben. Es gab eine Entscheidung, dass ein Zweibett-Zimmer im Krankenhaus privat ist und dort keine GEMA-Gebühren gezahlt werden müssen."
Anna Umberg, Rechtsanwältin für Urheber- und Medienrecht

Trotzdem reichen laut Anwältin Anna Umberg zwei Personen für die Bildung einer "Öffentlichkeit" im rechtlichen Sinne aus. 

"Wenn ein Fahrstuhl beschallt wird, in dem Personen fahren, die nicht "miteinander verbunden" sind, werden GEMA-Gebühren fällig."
Anna Umberg, Rechtsanwältin für Urheber- und Medienrecht

Im Fahrstuhl solltet ihr also erst mal alle weiteren Mitfahrer checken, ob sie vielleicht aussehen wie GEMA-Kontrolleure, bevor ihr euer Handy auf laut stellt…

Was kostet der Spaß?

Wie hoch die GEMA-Gebühren am Ende sind, lässt sich nicht pauschal beantworten, sagt Sebastian. Dafür gibt es auf gema.de extra eine Maske, in der man die Art der Nutzung eingeben kann - beispielsweise "Gastronomie", "Verkehrsmittel", "Theater" oder "Freizeit". Anschließend muss das Ganze dann noch weiter konkretisiert werden - und dann spuckt euch die Website eine Auflistung von Tarifen aus.

"Bei 'Tonträgerwiedergabe in Zügen' steht da zum Beispiel: Tonträgerwiedergabe zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter und ohne Tanz 1,73 Euro je Tag und je Wagen."
Sebastian Rams, Deutschlandfunk Nova

Wenn bei eurer nächsten Party ein Fenster offen steht, sollte in der Regel nichts passieren, sagt die Anwältin Anna Umberg: Wenn die Musik "unbeabsichtigt" nach draußen dringt, sei es nach wie vor eine private Veranstaltung. 

Fenster auf oder Straßenparty?

Wenn es aber in Wirklichkeit eine Straßenparty ist, die lediglich als "Privatparty" gekennzeichnet werde (zum Beispiel auf Flyern), dann müssten Gebühren bezahlt werden:

  • Selbst wenn ständig jemand von der Party draußen auf der Straße stehen würde, würde Anna Umberg vor Gericht argumentieren, dass die Party an sich eigentlich drinnen stattfindet und nicht öffentlich ist.
  • Anders ist es, wenn man die Lautsprecher nach draußen stellt und an der oder auf der Straße feiert: Dann ist es öffentlich.
  • Achtung: Wenn ihr so eine Party nicht vorher anmeldet und auffliegt, dann zahlt ihr zur Strafe noch einen 100 Prozent Aufschlag auf die fällige GEMA-Gebühr.
Shownotes
Urheberrecht
GEMA für "privaten" Hörgenuss
vom 20. September 2017
Moderation: 
Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Sebastian Rams, Deutschlandfunk Nova