Zwischen 1944 und 1945 war er für einige Monate SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof in der Nähe von Danzig – damals war Bruno D. 17 Jahre alt. Im Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg wurde der mittlerweile 93-Jährige nun zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Bruno D. hat sich der Beihilfe zum Mord in mindestens 5232 Fällen schuldig gemacht, sagt das Gericht. So viele Menschen sind während seiner gut achtmonatigen Dienstzeit in Stutthof mindestens gestorben.
Urteil: Bruno D. war mitverantwortlich
Auch wenn er persönlich niemanden umgebracht habe, sei er trotzdem mitverantwortlich: Er hätte nicht mitmachen dürfen, sondern versuchen müssen, sich dem Einsatz in dem KZ Stutthof zu entziehen, so die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.
"Der Angeklagte habe sich durch sein Verhalten schuldig gemacht – und zwar bis an sein Lebensende, so die vorsitzende Richterin."
Sich diesem Einsatz zu widersetzen, sei nicht möglich gewesen, so der Angeklagte. Er sei abkommandiert worden und hätte keine Möglichkeit gehabt, sich zu entziehen. Das war bis zuletzt sein Standpunkt – auch wenn er sich in seinen letzten Worten vor Gericht bei den Überlebenden und Hinterbliebenen entschuldigt hat.
Misshandlungen und Hinrichtungen
Während des Verfahrens wurden unter anderem Überlebende befragt, die genau beschreiben mussten, was passiert war und was sie dort erlebt haben im KZ. Von täglichen Misshandlungen war da die Rede, von Schlägen, Hinrichtungen, Hunger und einer Fleckfieber-Epidemie. All das seien Dinge gewesen, die auch die SS-Männer auf den Wachtürmen hätten sehen müssen, so das Gericht – genauso wie die Leichen, die auf dem Boden lagen.
Niemand hätte so sehr wegsehen können, dass er die lebensfeindlichen Bedingungen dort nicht gesehen hätte. Schließlich gab es auch eine Gaskammer und eine Genickschussanlage im KZ Stutthof.
Kein Gefängnis für Bruno D.
Die Entscheidung für eine Bewährungsstrafe sei erst nach langem Ringen getroffen worden, so das Gericht. Dafür sei unter anderem berücksichtigt worden, dass der Angeklagte damals erst 17 bis 18 Jahre alt und im NS-Unrechtsstaat aufgewachsen war. Wenn er sich an die Front hätte versetzen lassen, hätte er um sein Leben fürchten müssen.
Der Verteidiger zeigte sich recht zufrieden mit dem Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von drei Jahren beantragt, genauso wie die 40 Nebenklägerinnen und Nebenkläger. Ihnen war vor allem wichtig, dass es zu einer Verurteilung kommt.
"Das Strafmaß ist zweitrangig. Wir wollen, dass Geschichte gehört wird und so etwas nie wieder passiert."
Dass das Verfahren gegen den ehemaligen SS-Wachmann erst jetzt stattfand, hat damit zu tun, dass sich erst vor kurzem die Rechtsprechung geändert hat.
Geänderte Rechtsprechung seit 2011
2011 wurde der KZ-Aufseher John Demjanjuk verurteilt – wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 28.000 Fällen im Vernichtungslager Sobibor in Polen. Und das, ohne dass ihm ein eigenhändiger Mord nachgewiesen werden konnte. Seitdem besteht die Justiz nicht mehr darauf, dass die individuelle Schuld an einem Mord nachgewiesen werden muss. Das war vorher anders. Seit 2011 genügt es, dass ein Dienst in einem Lager gemacht wurde, in dem erkennbar systematische Massenmorde stattgefunden haben, um eine Person juristisch zu ahnden. Diese Korrektur kam aber erst sehr spät.
Wenn diese Entscheidung früher gefallen wäre, wären möglicherweise sehr viel mehr ehemalige KZ-Wächter verurteilt und bestraft worden. Viele haben davon profitiert, dass die Beweislage in NS-Verfahren lange Zeit sehr schwierig war. Neben John Demjanjuk sind noch zwei andere frühere SS-Männer aus Auschwitz jeweils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Beide sind aber – genauso wie Demjanjuk – gestorben, bevor das Urteil rechtskräftig wurde, beziehungsweise bevor sie die Strafe antreten konnten.
Vielleicht das letzte Verfahren
Der aktuelle Fall wird wohl einer der letzten Prozesse, wenn nicht sogar der letzte gewesen sein. Die Zentrale Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen sagt, dass im Moment noch 14 Ermittlungsverfahren wegen Verbrechen in Konzentrationslagern laufen.
Es ist möglich, dass demnächst vor dem Landgericht Wuppertal noch ein Verfahren gegen einen anderen ehemaligen Wachmann in Stutthof beginnt. In dem Fall wurde jetzt ein 95-jähriger Mann angeklagt. Es muss aber noch geprüft werden, ob er verhandlungsfähig ist.
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