Kurz klingeln, das Päckchen vor die Tür legen und direkt weiterfahren. Dieses Vorgehen von Paketzustellenden ist üblich. Aber was, wenn unser Paket durch „door dropping“ beschädigt oder geklaut wurde?

Virale Videos zeigen das Ausmaß

Im Netz gibt es dutzende Videos, in denen Boten Päckchen vor die Tür legen, kurz klingeln und direkt wieder umdrehen. Auch ein Video in dem der Lieferant gar nicht erst aussteigt, sondern das Päckchen einfach aus dem Wagen vor die Tür wirft. Ein weiteres zeigt, wie sich zwei Boten streiten und gegenseitig mit Päckchen bewerfen. Es gibt sogar eine Aufnahme, in der ein Bote ein Päckchen auf dem Weg zur Haustüre öffnet, einen Teil der Ware herausnimmt, das Päckchen wieder zumacht und nur einen Teil der Lieferung in den Briefkasten steckt.

Simone Bueb von der Verbraucherzentrale Bayern liest von solchen Fällen immer wieder. Sie sagt, im Beschwerdepostfach der Verbraucherzentrale gehen immer wieder genau solche Fälle ein. Die Pakete werden einfach nicht zugestellt oder kommen gar nicht erst an.

Erlaubnis Sendungen abzulegen

Ein Grund für die Probleme bei der Zustellung ist, dass viele Empfänger*innen den Lieferunternehmen die Erlaubnis geben, das Päckchen einfach vor der Wohnung oder vor der Haustür abzustellen. Die Zahl der Abstellgenehmigungen ist während Corona rasant gestiegen, weil viele Leute Angst hatten, dass sie sich bei den Paketboten anstecken könnten. Beim Paketdienst GLS lagen im Jahr 2020 monatlich 220.000 solcher Genehmigungen vor, inzwischen sind es 550.000. Auch bei DPD hat sich die Zahl der Genehmigungen zwischen 2019 und 2022 etwa verdoppelt. Hermes rechnet laut tagesschau.de ebenfalls mit einem weiteren Anstieg der Abstellgenehmigungen.

Erlaubnis entziehen ist sinnvoll

Die Abstellerlaubnis erteilt man als Empfänger selbst, durch das Setzten eines Häkchens oder klicken auf „OK“ bei der Auftragserteilung. Auch während der Sendungsverfolgung kann man die Erlaubnis noch an- oder abwählen. Simone Bueb rät allerdings zu Vorsicht bei der Erteilung dieser Erlaubnis.

"Man sollte die Abstellgenehmigung nicht leichtfertig erteilen. Wenn das Paket dann weg oder beschädigt ist, bleibt man auf dem Schaden sitzen."
Simone Bueb, Verbraucherzentrale Bayern

Wenn man die Erlaubnis nicht erteilt hat und das Paket abhandenkommt, dann ist man fein raus und haftet nicht für den Schaden. Deswegen sollte man diese Erlaubnis nur erteilen, wenn es einen wirklich sicheren Aufbewahrungsort für die Pakete gibt.

Das Paket beim Nachbarn

Oft werden Pakete auch in der Nachbarschaft der Empfänger*innen abgegeben. Das dürfen die Paketboten in der Regel auch, weil das in den Geschäftsbedingungen der meisten Zulieferer steht. Wenn Nachbar*innen das Paket dann annehmen, unterschreiben und der Bote eine Mitteilung im Briefkasten hinterlässt, gilt es offiziell als zugestellt. Die Paketannahme für andere kann aber auch verweigert werden.

"Auch wenn der Paketbote Sie noch so freundlich bittet und es noch so eilig und dringend macht. Sie müssen nichts für Ihre Nachbarn annehmen."
Simone Bueb, Verbraucherzentrale Bayern

Für den Fall, dass trotzdem ein Zettel im Briefkasten liegt und das Paket angeblich in der Nachbarschaft zu finden sein soll, die angegebene Person aber von nichts weiß, gilt die Unterschrift als Beweis für die Annahme. Ob die Unterschrift vorliegt, kann beim Zulieferer angefragt werden. In allen anderen Fällen gilt aber: Wenn ein Paket verschwindet, ist erstmal das Unternehmen dran, bei dem ich die Ware bestellt habe.

Wenn wir also vermieden wollen, dass wir selbst das Risiko für verschwundene Pakete tragen, sollten wir uns gut überlegen, ob wir dem Zulieferer die Erlaubnis zum Abstellen erteilen.

Shownotes
Verbraucherschutz
Wenn das Paket nicht ankommt
vom 10. Juli 2023
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Autor: 
Martin Krinner, Deutschlandfunk-Nova-Reporter