Die Vision ist klar: Null Verkehrstote peilt die Koalition an und will deshalb die Novelle der Straßenverkehrsordnung nachbessern. Ein Unfallforscher und eine Lkw-Fahrerin bewerten die neuen Regeln.

Schön ist, dass immer mehr Menschen auf das Fahrrad steigen. Doch das ist auch ein Grund, warum die Zahl der tödlich verunglückten Radfahrenden zunimmt. Das soll sich ändern. "Vision Zero" heißt das Zukunftsbild der Koalition mit dem Ziel: keine Verkehrstoten.

Dafür braucht es jedoch Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO), die über die Reformpläne von Verkehrsminister Andreas Scheuer hinausgehen. Über einen entsprechenden Antrag hat jetzt der Bundestag gesprochen.

Schwammige Formulierungen vermeiden

Der Plan sieht unter anderem vor, mehr Radwege zu bauen. Weiterhin sollen Lkws nur mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen dürfen. Auch eine
Geschwindigkeitsbegrenzung in Städten von 30 Kilometer pro Stunde auf Hauptstraßen ist vorgesehen. Getestet werden soll das zunächst in kleineren Projektmodellen.

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Beim Überholen soll ein Mindestabstand von anderthalb Metern innerorts und zwei Metern außerorts eingehalten werden. Neu ist das nicht unbedingt, aber bislang sind solche Regelungen im Gesetz nur schwammig formuliert. Jetzt sollen sie festgeschrieben werden, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Teresa Nehm.

"Wer sich jetzt denkt: 'Hä? Ist das nicht schon so?' Ja ist es, aber bislang ist es schwammig formuliert. Jetzt soll die Zahl festgeschrieben werden."
Teresa Nehm, Deutschlandfunk Nova

Siegfried Brockmann arbeitet für die Unfallforschung der Versicherer. Bevor Änderungen einfach beschlossen werden, hält er ein Modellprojekt wie bei der Beschränkung von 30 Kilometer pro Stunde in Wohngebieten für absolut sinnvoll.

Fahrradfahrende sollten hier allerdings keine Wunder erwarten. Denn 90 Prozent der Unfälle zwischen Autos und Fahrrädern liegen im Geschwindigkeitsbereich unterhalb von 40 Stundenkilometern, sagt er. Trotzdem könnte ein Versuch zu positiven Ergebnissen führen.

"Eine 30 wird das Problem nicht lösen, aber vielleicht trägt es ja insgesamt zu einer Entspannung im Verkehr bei. Das können wir nicht wissen, der Versuch wäre es aber auf jeden Fall wert."
Siegfried Brockmann, Unfallforschung der Versicherer

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von sieben Stundenkilometer für Lkws beim Abbiegen verbindet der Unfallforscher jedoch mehr mit dem Prinzip Hoffnung. Viel schneller könne ein Lkw auch nicht abbiegen. Im Falle eines möglichen Vergehens, seien solch niedrige Geschwindigkeiten auch nicht zu messen. Dennoch könnte der Beschluss eine wichtige Appellfunktion haben.

Stets im Blickfeld des Seitenspiegels bleiben

Katja Lopez ist Lkw-Fahrerin. Sie fährt 7,5- bis 12-Tonner und sagt, dass vor allem der Bereich an der Beifahrertür für sie nur schwer einsehbar sei. Aber auch links, wenn sie rechts abbiege, sei die Sicht eingeschränkt. Von daher sei es nicht unggefährlich, sich dabei dem Lkw zu nähern.

In einer solchen Situation rät sie Radfahrenden, lieber zu warten – vor allem dann, wenn der Lkw schon blinkt. Mindestens aber sollten sie stets im Blickfeld des Seitenspiegels bleiben.

"Man sagt, wenn man den Fahrer im Außenspiegel sehen kann, dann sieht der Fahrer mich auch. Das heißt, immer im Blickfeld des Spiegels bleiben."
Katja Lopez, Lkw-Fahrerin

Katja Lopez würde sich mehr Unterstützung für Logistikunternehmen wünschen. Für mehr Sicherheit sorgen würden beispielsweise Abbiegeassistenten. Ab 2022 sind sie für Neufahrzeuge verpflichtend. Nur für die Nachrüstung aktueller Fahrzeuge fliest gerade kein Geld und das ist im Antrag auch nicht vorgesehen.

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Verkehrssicherheit
Radfahrer im Stadtverkehr besser schützen
vom 17. Januar 2020
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartnerin: 
Teresa Nehm, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin