Wer "Nutten und Koks" als Verwendungszweck in die Überweisung schreibt, bekommt nicht direkt Besuch von der Polizei - muss aber irgendwann mit der Kündigung des Kontos rechnen.

"Nutten und Koks" oder "Danke für die Niere" - manche Bankkunden finden es lustig, mit solchen Schlagwörtern den Verwendungszweck auszufüllen, wenn die Überweisung zum Beispiel nur dazu gedacht ist, die privaten Schulden bei einer Freundin zu begleichen.

Das Problem ist: Die Banken finden das nicht unbedingt lustig. Sie sind aufgrund des Geldwäschegesetzes verpflichtet, Zahlungen zu kontrollieren. Eine Software unterstützt sie dabei, die unter anderem den Verwendungszweck nach Schlagwörtern scannt - also etwa "Koks", "Waffen" oder auch "Plutonium". Und wenn die Software anschlägt, landet die Überweisung auf dem Schreibtisch des Geldwäschebeauftragten der Bank.

Bank kann bei zu vielen Scherz-Angaben beim Verwendungszweck das Konto kündigen

Dann wird weiter geprüft: Wer ist der Kontoinhaber, um welchen Betrag geht es? Wo ist das Geld hingegangen? "Eine Summe von mehreren Indizien kann dann einen Verdachtsmoment begründen", sagt Christoph von Carlowitz von der GLS-Bank. In diesem Fall ist die Bank verpflichtet, das den entsprechenden Ermittlungsbehörden zu melden.

Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass irgendwann die Polizei bei einer Privatperson auf der Matte steht, die sich im Verwendungszweck einen Scherz erlaubt hat - mit Begriffen wie "waffenfähiges Plutonium" sollte man trotzdem vorsichtig sein. Denn unabhängig von Ermittlungen kann uns die Bank (unter bestimmten Bedingungen) kündigen. Und mit zweifelhaften Begriffen im Verwendungszweck provozieren wir die Kündigung.

"Es ist wie bei einem Alarmknopf: Wer da zu oft auf Spaß drauf drückt, muss mit Konsequenzen rechnen."
Christoph von Carlowitz, GLS-Bank

Schwierig sind alle Begriffe, die mit Mord, Drogen, Waffen, Prostitution oder Terror zu tun haben. Ebenfalls nicht lustig finden Banken Betreff-Wörter wie "Doktortitel" oder "Auslandsdirektinvestition".

Keinen Alarm lösen andere Begriffe aus, die man je nach Humorverständnis in die Kategorie "witzig" einordnen könnte. Zum Beispiel:

  • "Für deine Darmspülung"
  • "Mitgliedsbeitrag im Justin-Bieber-Fanclub"
  • "Make Überweisung great again"
  • Oder der Klassiker: "Wer das liest, ist doof"

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Shownotes
Achtung bei der Überweisung
"Waffenfähiges Plutonium" ist kein guter Verwendungszweck
vom 18. Juli 2018
Moderator: 
Til Haase
Gesprächspartner: 
Sebastian Sonntag, Deutschlandfunk Nova