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Zum Schutz vor einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus hatte die Bundesregierung die Pflicht zum Arbeiten im Homeoffice eingeführt. Diese längst nicht für jeden Beruf praktikable Lösung endet am Mittwoch (30.06.2021). Was das bedeutet, erklärt die Arbeitsrechtlerin Xenia Verspohl.

Viele, die jetzt lange Zeit von zu Hause aus gearbeitet haben, kehren am Donnerstag (1. Juli 2021) zurück ins Büro. Nach teilweise mehr als einem Jahr im Homeoffice haben sich längst nicht alle Menschen an die Telearbeit gewöhnt. Neuere Studien zeigen, dass viele Arbeitnehmer*innen das Homeoffice gar nicht gut finden. So beklagen 36 Prozent in einer Dekra-Befragung durch Forsa gesundheitliche Probleme durch die nicht ergonomische Ausstattung am heimischen Schreibtisch. Weitere Probleme sind die nicht immer geregelten Arbeitszeiten und die fehlende Kommunikation mit den Vorgesetzten.

Kein Recht auf Arbeit im Homeoffice

Aber es gibt auch Menschen, die den heimischen Schreibtisch als Arbeitsplatz gar nicht mehr aufgeben wollen. Ein Recht auf das Arbeiten im Homeoffice gibt es nach dem Wegfall der Regelung nicht. Arbeitsrechtlerin Xenia Verspohl erklärt, dass man eine Homeoffice-Pflicht nicht erzwingen kann.

"Es ist grundsätzlich so, dass man eine Homeoffice-Tätigkeit nicht einseitig erzwingen kann."
Xenia Verspohl, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Die Wohnung ist durch das Grundgesetz in Artikel 13 besonders geschützt. Das gilt zum Schutz des Arbeitnehmers. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können nicht vorgeben, dass wir zu Hause arbeiten müssen. Aber es kann eine Rückkehr ins Büro eingefordert werden, sagt Xenia Verspohl. Sie rät, Regelungen zum Arbeiten im Homeoffice in einem Arbeitsvertrag festzuhalten – darauf könne man sich später immer berufen.

"Umgekehrt gilt auch: Ein Recht auf eine Tätigkeit im Homeoffice besteht nach Wegfall der gesetzlichen Regelung nicht mehr."
Xenia Verspohl, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht

Häufig werde in jüngster Zeit unter Arbeitsrechtler*innen diskutiert, ob das Gewohnheitsrecht greift, berichtet Xenia Verspohl weiter. Man könne das zwar einerseits ganz gut vertreten, sagt die Juristin, andererseits sei aber auch von Anfang an klar gewesen, dass die Homeoffice-Pflicht – pandemiebedingt – eine Regelung auf absehbare Zeit gewesen sei.

Mögliche vierte Welle im Herbst

Im Hinblick auf eine mögliche vierte Welle im Herbst weist die Juristin darauf hin, dass eine verbindliche Regelung zum Homeoffice auch wieder in Kraft treten kann. Noch besser sei es aber, jetzt verbindliche Regelungen zu finden, beispielsweise durch eine Zusatzvereinbarung. Diese könne auch an Corona und bestimmte Inzidenzen geknüft sein. Am besten sei es, dies vor dem Herbst zu tun, so die Juristin, bevor eine mögliche vierte Welle kommt.

"Wir raten beiden Seiten dazu, die Homeoffice-Regelung rechtlich auf eine saubere Grundlage zu stellen."
Xenia Verspohl, Juristin
Shownotes
Ende der Homeoffice-Pflicht
Ab Juli gilt: Zurück ins Büro
vom 28. Juni 2021
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Xenia Verspohl, Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Arbeitsrecht