87 Kleinparteien wollen im September bei der Bundestagswahl dabei sein. Wer antreten darf, darüber entscheidet der Bundeswahlausschuss . Es gelten formale Voraussetzungen, nicht die Inhalte. Die Deutsche Kommunistische Partei und die Pogo-Partei werden auf dem Wahlzettel fehlen.
Einige Parteien sind für die Bundestagswahl 2021 schon gesetzt und kommen automatisch auf den Stimmzettel, weil sie bereits im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag vertreten sind. Voraussetzung: Seit deren letzter Wahl müssen ununterbrochen mindestens fünf Abgeordneten im Parlament vertreten gewesen sein.
Bundeswahlausschuss entscheidet über Zulassung
Die anderen Parteien müssen sich zur Wahl anmelden. Erfüllen sie die Voraussetzungen, werden sie vom Bundeswahlausschuss zugelassen. Dazu gehört beispielsweise den Antrag fristgerecht einzureichen; eine Satzung und ein Parteiprogramm und ausreichend Unterstützungsunterschriften gesammelt zu haben.
Ein weiterer Aspekt ist, ob Parteien schon bei Bundes- oder Landtagswahlen angetreten sind und sich dabei "ernsthaft" eingebracht haben. "Bei diesem Kriterium gibt es durchaus Interpretationsspielraum", sagt Carolin Born aus dem Dlf-Hauptstadtstudio.
DKP und APPD sind raus
Der Bundeswahlausschuss entscheidet am 8. und 9. Juli in öffentlicher Sitzung, die live übertragen wird. Das Gremium schloss zum Beispiel die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und auch die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) aus. Bei der DKP ging es um fehlende Rechenschaftsberichte. "Die hat die Partei in den letzten sechs Jahren verspätet oder nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht", sagt Carolin Born. Die APPD wiederum reichte ihre Unterlagen ausschließlich online ein und nicht auch per Post.
Auch die Partei "Rentner - Bündnis der Generationen" darf im September nicht antreten. Der Grund: Es gibt nur zwölf Mitglieder. Die Partei Liebe wiederum wurde zugelassen. Sie hat immerhin 53 Mitglieder und ist noch eine junge Partei.
Kritik an Entscheidung
Zugelassen wurde auch "Der Dritte Weg": Die Partei wurde vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft. Die Entscheidung wurde heftig kritisiert. Doch der Wahlausschuss prüft allein die formalen Voraussetzungen, nicht inhaltliche Fragen. Auch nicht die Verfassungsmäßigkeit.
"Die Verfassungsmäßigkeit der Parteien wird nicht geprüft."
Diesmal wollen 87 Splitterparteien zugelassen werden: 2017 waren es noch 63. Das Plus zeigt möglicherweise, dass die Gesellschaft stärker zersplittert ist als noch vor vier Jahren, so Carolin Born. Bundeswahlleiter Georg Thiel sieht das Plus durchaus positiv. Mehr Parteien und politische Vereinigungen aktivierten den demokratischen Legitimationsprozess und das stärke das Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger.
Dass mehr Kleinparteien antreten wollen, kann auch daran liegen, dass diesmal die Zahl der nötigen Unterstützungsunterschriften reduziert wurde. Denn die Pandemie macht es schwieriger, Unterschriften zu sammeln. Doch die Coronakrise hat zugleich neue politische Vereinigungen hervorgebracht, die die Politik während der Pandemie ablehnen.