In der Schweiz und in Belgien sind 5-G-Projekte gestoppt worden. Für Christian Bornkessel kein Anlass zur Beunruhigung. Die Grenzwerte in Deutschland sind für den Wissenschaftler Sicherheit genug.
In den Kantonen Genf, Waadt und in Brüssel sind Projekte zum 5-G-Ausbau gestoppt worden. Die Begründung des Kantonsparlaments Genf lautet, dass die gesundheitlichen Risiken durch stärkere elektromagnetische Wellen nicht abwägbar seien. Auch in Deutschland soll das Mobilfunknetz in Zukunft mit dem neuen, schnelleren Netzstandard betrieben werden. Die Bundesnetzagentur versteigert Frequenzen unter den Netzbetreibern Drillisch (1&1), Telefónica (o2), Telekom und Vodafone. Der Bund könnte rund 5,3 Milliarden Euro mit der Auktion einnehmen (Stand 12.04.2019).
Christian Bornkessel arbeitet für die Forschungsgruppe Hochfrequenz- und Mikrowellentechnik der Technischen Universität Ilmenau. Er sagt, dass jede neue Mobilfunkanlage von den Regulierungsbehörden überprüft wird, bevor sie überhaupt aufgebaut werden darf. Die vorgegebenen Grenzwerte dürften dabei nicht überschritten werden – jedenfalls nicht außerhalb bestimmter Sicherheitsabstände.
"Wir haben keine neuen Anhaltspunkte für bislang noch unerkannte Gefahren gesehen, die uns veranlassen müssten, jetzt die Grenzwerte infrage zu stellen."
Die europäischen Länder halten sich in vielen Bereichen an Empfehlungen der internationalen Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP). Auch die in Deutschland gesetzlich verankerten Grenzwerte folgen diesen Empfehlungen.
Örtlich gelten teilweise in der Schweiz und zum Beispiel in Brüssel strengere Grenzwerte. Christian Bornkessel sagt, dass in der Schweiz zwei Arten von Grenzwerten gelten: ein Emissionsgrenzwert und ein Anlagegrenzwert. Der Emissionsgrenzwert entspricht dem Wert, der in Deutschland gilt. Der Anlagegrenzwert gilt nicht überall, sondern nur an Orten mit empfindlicher Nutzung, in Wohnungen beispielsweise. Er bezieht sich nur auf eine einzelne Anlage und nicht auf die Gesamtheit der Emission.
Grenzwert: ein Grad Körpererwärmung
Christian Bornkessel ist davon überzeugt, dass durch hochfrequente Strahlung - etwa durch Mobilfunkanlagen - insgesamt wenig konkrete Risiken für den Menschen ausgehen. Nachweisen lässt sich allerdings die Erhöhung der Körpertemperatur. Sie bleibe durch Grenzwerte und einen zusätzlichen Sicherheitspuffer allerdings so gering, dass sie ungefährlich sei. Die Grenzwerte seien so ausgerichtet, dass die hochfrequente Strahlung die Körpertemperatur um höchstens ein Grad erhöht - beispielsweise, wenn wir mit dem Smartphone telefonieren.
"Die einzige, nachgewiesene biologische Wirkung von hochfrequenter Strahlung ist eine Temperaturerhöhung. Die ist durch das Grenzwertkonzept begrenzt, sodass sie unschädlich ist."
Der Wissenschaftler weist auf ein Mobilfunkforschungsprogramm hin, das seit Jahren die Wirkung hochfrequenter Strahlungen untersucht – auch solche, die hypothetischer Art sind. Die verschiedenen Forschungsprojekte gehen unter anderem den folgenden Fragen nach:
- Stehen hochfrequente Strahlung und die Entstehung von Tumoren in einem Zusammenhang?
- Ist Elektrosensibilität nachweisbar?
- Stehen Schlafstörungen im Zusammenhang mit Mobilfunkbasisstationen?
Im Ergebnis verneint das Programm all diese Fragen. Christian Bornkessel weist darauf hin, dass 5G nicht als eigenes, neues System zu den bestehenden hinzukommt, sondern Anlagen mit älteren Standards sukzessive ersetzt. Wenn dabei die Strahlung so stark zunimmt, dass Grenzwerte außerhalb der Sicherheitsbereiche überschritten werden, dann sei diese Anlage eben nicht genehmigungsfähig und werde dann eben auch nicht zu 5G aufgebaut.
"5G ist genauso ungefährlich wie die Mobilfunkgeneration, die wir im Augenblick haben. Alle diese Technologien sind ausgiebig medizinisch erforscht worden."
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