Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sollen helfen, den Mangel an Lehrkräften an den Schulen abzubauen. Den Einstieg regelt jedes Bundesland anders. Ein kleiner Überblick über die Voraussetzungen und den Ablauf.
Schulen und Berufsschulen in Deutschland mangelt es an Lehrerinnen und Lehrern. Wie viele genau fehlen, hängt auch davon ab, welche Zeiträume in den Blick genommen werden.
Einer Umfrage unter den Kultusministerien der Bundesländer zufolge sind es rund 12.000 Lehrkräfte. Der Präsident des Deutschen Lehrerverbandes schätzt, dass zwischen 32.000 und 40.000 Lehrerinnen und Lehrer fehlen.
"Die Möglichkeit eines Quer- oder Seiteneinstiegs gibt es eigentlich in allen Bundesländen – also wenn man geeignet ist."
Hessen plant neuerdings, den Quereinstieg zu erleichtern. Auch dort sollen Menschen ohne ein abgeschlossenes Lehramtsstudium unterrichten können. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Masterstudium in Englisch, Mathe, Physik, Chemie, Biologie, Musik oder Kunst und fünf Jahre Berufserfahrung in dem jeweiligen Berufsfeld, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Anna Kohn.
Berufsbegleitende Ausbildung in Hessen
Bei der Hessischen Lehrkräfteakademie läuft vom 1. September 2023 bis spätestens zum 1. Februar 2024 eine Quereinstiegsmaßnahme, bis dahin kann man sich dort bewerben. Angehende Lehrerinnen und Lehrer werden dann berufsbegleitend fachdidaktisch und fachwissenschaftlich ausgebildet.
Nach dreieinhalb Jahren gelten Absolventinnen und Absolventen in diesem Bundesland dann als voll ausgebildete Lehrkräfte und dürfen an Haupt-, Real-, und Gesamtschulen unterrichten.
"Wir leben in einem föderalistischen System, was die Bildung angeht. Auch beim Quereinstieg kocht jedes Bundesland sein eigenes Süppchen."
Das Bundesland Sachsen macht es ein bisschen anders als Hessen. Dort werden Seiteneinsteiger*innen durch einen dreimonatigen Kurs auf den Schuldienst vorbereitet.
Bundesländer regeln
Anders als in Hessen reicht in Sachsen ein Bachelor-Abschluss in einem der gesuchten Fächer. Das Deutsche Schulportal listet die jeweiligen Regelungen nach Bundesländern auf.
Wieviel Lehrkräfte verdienen, richtet sich nach der jeweiligen Entgeltordnung. Abhängig vom Alter ist nach einem erfolgreichen Seiten- beziehungsweise Quereinstieg eine Verbeamtung möglich.