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Die Nichtregierungsorganisation Attac verliert den Status der Gemeinnützigkeit. Das Gericht begründet das mit zu konkreten politischen Zielen und tagespolitischen Forderungen.

Der Bundesfinanzhof hat der Nichtregierungsorganisation Attac die Gemeinnützigkeit aberkannt. Es ist die womöglich letzte Entscheidung im Streit um den gemeinnützigen Status. Schon 2014 hatte das Frankfurter Finanzamt die Gemeinnützigkeit von Attac aberkannt. Attac klagte daraufhin und gewann. Das Hessische Finanzministerium legte Rechtsmittel gegen die Entscheidung ein, so landete der Rechtsstreit beim Münchner Bundesfinanzhof, der jetzt urteilte.

Ist ein Verein nicht als gemeinnützig anerkannt, kann er unter anderem keine Spendenquittungen ausstellen. Spender können die Zahlungen also nicht von der Steuer absetzen - was insgesamt die Spendenmotivation reduzieren könnte.

"Das Gericht sagt, die Aberkennung liege nicht an der Ausrichtung von Attac, sondern daran, dass generell eine Agenda verfolgt wird."
Anneke Schaefer, Deutschlandfunk Nova

Attac wendet sich gegen Neoliberalismus und setzt sich unter anderem für eine stärkere Regulierung der Finanzmärkte und Klimaschutz ein. Weltweit hat Attac 90.000 Mitglieder, die meisten davon in Deutschland, obwohl Attac 1998 in Frankreich gegründet wurde. Bekannt ist Attac auch für eine gute Kampagnenarbeit in sozialen Netzwerken und per Newsletter.

Der Bundesfinanzhof entschied nun gegen Attac mit der Begründung, politische Zielsetzungen würden im Gesetz (§ 52 Abgabenordnung) nicht als förderungswürdige Ziele anerkannt. Attac würde keine Bildungsarbeit im gemeinnützigen Sinne machen, denn diese müsse "in geistiger Offenheit" stattfinden. Kurz gesagt mischt sich Attac laut Bundesfinanzhof zu konkret in das politische Tagesgeschäft ein und formuliert konkrete politische Ziele.

Bei der Entscheidung geht es um die Grundsatzfrage, ob "allgemeinpolitische Tätigkeit" mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sein könne, erklärt der Bundesfinanzhof. Gemeinnützige Zwecke müssten im Vordergrund stehen, politische Aktivität sei grundsätzlich aber erlaubt.

"Es fehlt ein wichtiges Gegengewicht zu Wirtschaftslobbyisten"

Der Grünen-Politiker und Attac-Mitbegründer Sven Giegold kritisiert die Entscheidung und fordert die Bundesjustizministerin auf, die gesetzlichen Grundlagen zu überarbeiten. Sein Argument: Wenn allen Organisationen die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, die nicht ausschließlich oder nahezu ausschließlich weltanschaulich neutral agieren, fehle ein wichtiges Gegengewicht zu gut finanzierten Wirtschaftslobbyorganisationen.

Spätestens seit die Deutsche Umwelthilfe mit ihren Klagen gegen Feinstaubbelastungen in Städten deutschlandweit bekannt geworden ist, ist die Gemeinnützigkeit zu einem Politikum geworden. Eine Petition mit mehr als 150.000 Unterschriften will erreichen, dass der Umwelthilfe die Gemeinnützigkeit aberkannt wird.

Shownotes
Urteil des Bundesfinanzhofes
Attac nicht mehr gemeinnützig - es fehlt die "geistige Offenheit"
vom 27. Februar 2019
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Anneke Schaefer, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin