Studieren kann ziemlich viel Geld kosten. Studierende und Schüler*innen, die nicht von den Eltern unterstützt werden, können Bafög beantragen. Zum kommenden Wintersemester beziehungsweise Schuljahr werden die Sätze angehoben. Reicht aber nicht, sagt das Studierendenwerk.
Mit den Stimmen der Ampelkoalition hat der Bundestag eine Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beschlossen. Gegen die Stimmen von Union, Linkspartei und BSW und bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Wer studiert und noch bei den Eltern wohnt, bekommt 475 Euro pro Monat. Wer Miete zahlt, bekommt 855 Euro pro Monat. Der Wohnkostenzuschlag wird von 360 auf 380 Euro erhöht, die Elternfreibeträge werden um 5,25 Prozent angehoben.
Verdienstgrenzen der Eltern von Bafög-Empfängern steigen an
Das bedeutet, dass die Verdienstgrenzen der Eltern höher gelegt werden, so dass mehr junge Menschen die Ausbildungsförderung bekommen können. Der Bafög-Höchstsatz steigt auf 992 Euro, kann aber – je nach finanzieller Situation eines Studis oder einer schulpflichtigen Person – variieren.
Bafög beziehende Schüler*innen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen und deren Eltern nicht viel verdienen, sollen ebenfalls mehr Geld aus der staatlichen Ausbildungsförderung erhalten. Die Sätze steigen mit Beginn des neuen Schuljahrs.
Kritik vom Studierendenwerk
Das Deutsche Studierendenwerk (DSW) kritisiert die neuen Zuwendungen als zu gering. Die Pauschale müsse auf mindestens 480 Euro erhöht werden – so viel müssen Studierende laut einer Studie momentan im Schnitt für ein WG-Zimmer bezahlen.
"Wir reden hier von einem Durchschnittswert – in München, Berlin und Frankfurt kommt man damit sowieso nicht hin. Dort kostet ein WG-Zimmer warm laut der Studie zwischen 650 und 760 Euro."
Nicht jede*r Studieninteressierte kann sich demnach ein Studium in solch einer Großstadt leisten.
Studienstarthilfe und Flexibilitätssemester
Die nun verabschiedete Novelle sieht außerdem vor, dass Studienstarter*innen aus ärmeren Verhältnissen eine Studienstarthilfe in Höhe 1.000 Euro erhalten können.
Zudem können Studierende ein sogenanntes Flexibilitätssemester in Anspruch nehmen. Das verlängert die Förderungshöchstdauer, wodurch der Bafög-Bezug auch noch bis zu einem halben Jahr nach Ablauf der Regelstudienzeit gewährleistet ist.
Der Darlehensbeitrag, der nach dem Ende der Lehrzeit an den Staat zurückgezahlt werden muss, ist bei 10.010 Euro gedeckelt.
"Das Bafög wird durch die Neuerungen allgemein etwas flexibler und stärker an die Lebenswirklichkeit der Studierenden angepasst. Wer das Studienfach wechselt, gefährdet damit nicht gleich seinen Anspruch."
Dass die Eltern von Studierenden immer wohlhabender werden, entspricht übrigens nicht der Wirklichkeit, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Christina Felschen: "Die Eltern sind im Schnitt nicht wirklich wohlhabender geworden – ihre Löhne wurden nur an die Inflation angepasst."