Als die Pandemie begann, war die Corona-Soforthilfe für viele Selbstständige ein Rettungsanker. Viele wunderten sich, wie schnell und unbürokratisch sie ausgezahlt wurde. Aber jetzt macht der Bund Druck: Unrechtmäßig ausgezahlte Zuschüsse sollen zurückgezahlt werden. Sonst drohen Strafverfahren.
Als im März viele Solo-Selbstständige, Freiberufler, Kleinunternehmer oder Landwirte durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind, schien der Soforthilfezuschuss der Bundesregierung eine willkommene Rettung. 50 Milliarden Euro hat der Bund den Ländern zur Verfügung gestellt, damit sie die Soforthilfe umsetzen können. Schnell und unbürokratisch sollten Betroffene an das Geld kommen. Oft war das auch der Fall.
Viele füllten ihnen Antrag aus und hatten das Geld wenige Zeit später auf ihrem Konto. Es schien, als würde Geld vom Himmel regnen. Jetzt, wenige Woche später, erreicht einige der Soforthilfe-Empfängerinnen und Empfänger allerdings eine Aufforderung zur Prüfung des Bedarfs. Sie sollen die zuvor erhaltene Soforthilfe gegebenenfalls zurückzahlen.
Unbürokratisch, schnell aber nicht bedigungslos
Zwar sollte die Soforthilfe vor allem schnell und unbürokratisch ablaufen, bedingungslos war der Zuschuss – wie so oft – aber nicht. Denn: Laut Bundesregierung ist das Ziel der Soforthilfe die Existenzsicherung. Selbstständige und Unternehmen müssen demnach in existenzieller Not sein beziehungsweise gewesen sein.
Zudem ist der Zuschuss streng auf betriebliche Ausgaben begrenzt, wie etwa Gewerbemiete, laufende Kredite oder Stromkosten, die im Unternehmen anfallen. Das heißt: Private Ausgaben wie Kosten für die Wohnungsmiete, Lebensmittel und Co. deckt die Soforthilfe in der Regel nicht ab, wobei auch das je nach Bundesland unterschiedlich geregelt ist. Gemeinhin sind auch Gehälter oder Löhne für angestellte Mitarbeitende von der Soforthilferegelung ausgeschlossen – für sie gibt es Kurzarbeitergeld.
Der große Haken der Soforthilfe
Viele wussten und wissen das aber nicht, sagt Wirtschaftsjournalist Nicolas Lieven. Sie haben das Kleingedruckte, auf das sich das Bundeswirtschaftsministerium jetzt beruft, scheinbar überlesen. Nach der schnellen Ausgabe der Zuschüsse übt der Bund jetzt allerdings Druck auf die Länder aus, erklärt Nicolas Lieven. Für nicht rechtmäßig ausgezahlte Soforthilfen übernehme der Bund keine Verantwortung.
"Der Bund hat den Ländern 50 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Die Länder haben einfach mal verteilt, ohne ganz genau hinzuschauen."
Bei Soforthilfe-Betrug drohen Strafverfahren
Einige Bundesländer, wie etwa Berlin, beginnen daher jetzt damit, die Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller nachträglich zu überprüfen. "Wurde das Geld nicht benötigt, weil man in Existenznot war, muss es zurücküberwiesen werden", so der Wirtschaftsjournalist. Haben sie falsche Angaben gemacht, oder diese nicht korrigiert, drohe ihnen möglicherweise ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs.
Generell empfiehlt sich, die Bedingungen der jeweiligen Soforthilfe im entsprechenden Bundesland noch einmal genau durchzulesen. Manche haben die Bedingungen etwas lockerer formuliert, andere hingegen strenger.
"Wenn man das unrechtmäßig erhaltene Geld nicht zurückzahlen kann, hat man tatsächlich ein Problem und muss gucken, wo man woanders dieses Geld herbekommt."
Bis zum 31. Mai 2020 kann die Soforthilfe noch beantragt werden. Befinden sich Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer aber in Existenznot und können ihre Miete oder Lebensmittel nicht bezahlen, soll hier die Grundsicherung greifen, die über das Jobcenter beantragt werden kann. Der Nachteil hier: Die Grundsicherung gilt ab dem Antragsdatum, nicht rückwirkend, so Nicolas Lieven.