Wer Unternehmen private Daten gibt, möchte in geschäftlichen Angelegenheiten nicht von Mitarbeitenden über deren Privataccounts kontaktiert werden. Das passiert aber immer wieder. Dagegen könnten nur Strafen helfen, meint unser Reporter.

Unternehmen sollten strikt zwischen geschäftlichen und privaten Kontakten trennen. Dass Kund*innen nicht gern privat von Unternehmensmitarbeitenden kontaktiert werden, liegt eigentlich auf der Hand und ist juristisch auch klar geregelt – im Auskunftsrecht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Allerdings halten sich Unternehmen nicht unbedingt immer auch an die Gesetze, wie ein vor dem Landgericht Baden-Baden verhandelter Fall zeigt.

Eine Kundin kaufte online einen Fernseher und eine Halterung. Die Halterung reklamierte sie. Fälschlicherweise wurde ihr daraufhin das Geld für den Fernseher erstattet, woraufhin sich eine Mitarbeiterin über ihren privaten Insta-Account bei der Kundin meldete und sie auf den Fehler des Unternehmens hinwies. Das ist ein No-Go, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Michael Gessat. Unter anderem deshalb, weil die juristische Relevanz privater Nachrichten gar nicht geklärt ist.

"Auch wenn die Mitarbeiterin nichts Böses wollte, ist das für mich ein No-Go. Bei privaten Mails ist nicht klar, welche juristische Relevanz die haben. Innerhalb einer Geschäftsbeziehung können Unternehmen Kundendaten verwenden – aber ganz sicher nicht auf privaten Geräten der Mitarbeiter."
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter

Verstoß gegen den Datenschutz

Dass sich das Thema nicht ausschließlich auf den deutschsprachigen Raum beschränkt, zeigt eine Befragung der britischen Datenschutzbehörde Information Commissioner's Office (ICO), über die der Guardian berichtet. Demnach erlebte fast ein Drittel der befragten Menschen im Alter zwischen 18 und 34 Jahren unerwünschte romantische Kontaktanfragen, nachdem sie einem Unternehmen ihre Telefonnummer (für ganz andere, geschäftsbezogene Zwecke) gegeben hatten.

Unser Netzreporter erklärt, dass das Vermischen von privaten mit geschäftlichen Kontakten ein ganz klarer Verstoß gegen Datenschutz-Vorschriften ist. Solche Verstöße gebe es in Deutschland aber immer wieder, sagt er. "Beispielsweise gab es schon diverse Male Berichte über unzulässige Datenbank-Abfragen von Polizisten und Polizistinnen – aus politischen oder privaten Motiven. Das ist natürlich extrem verstörend." Dies betreffe auch andere Unternehmen, die sich dem Datenschutz eigentlich verpflichtet haben. Dagegen helfen unserem Reporter zufolge nur drastische Strafen.

"Die Beteuerungen zu Datenschutz und Privacy sind natürlich nur so viel wert, wie sich die Mitarbeiter daran halten. Das machen die halt oft nicht. Dagegen hilft eigentlich nur eine ganz strenge Protokollierung jeglichen Datenzugriffs – und bei Verstößen dann auch wirklich drastisch abschreckende Strafen."
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter
Shownotes
DSGVO
Kundenkontakt per Privataccount ist verboten
vom 28. August 2023
Moderation: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter