Dresden: Ein Demonstrant drängelt sich vor die Kamera. Er sagt, er wolle nicht gefilmt werden. Darauf hindern Polizisten den TV-Journalisten 45 Minuten lang an der Arbeit. Wir haben uns diese Szene aus Sachsen von einem Medienrechtler einordnen lassen.
Der sächsischen Polizei wird vorgeworfen, TV-Journalisten bei der Berichterstattung über eine Pegida-Demonstration in Dresden behindert zu haben. Anlass für die Demonstration war ein Besuch der Bundeskanzlerin im sächsischen Landtag.
Update: Am 22. August 2018 gab das sächsische Staatsministerium bekannt, dass der Mann, der den Vorfall provozierte, ein Beschäftigter des Landeskriminalamtes ist. Er habe als Privatperson an der Demonstration teilgenommen. Das gab das Ministerium in einem Tweet bekannt.
Von dem Vorfall gibt es ein Video:
Der Journalist Arndt Ginzel hat es ins Netz gestellt. Ein Demonstrationsteilnehmer beschimpft die Journalisten. Er geht auf die Kamera zu und behauptet immer wieder, das Filmen seines Gesichts sei eine Straftat. Eine Gruppe von Polizisten nimmt als Reaktion schließlich 45 Minuten lang Personalien der Journalisten auf.
Für ZDF-Chefredakteur Peter Frey ist das eine klare Einschränkung der freien Berichterstattung. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hingegen hat die Polizisten verteidigt. Das ist seiner Antwort auf den ZDF-Tweet (siehe oben) zu entnehmen. Wir haben mit unserem Reporter Pascal Fischer über den Vorfall in Dresden und die Rechtslage gesprochen.
Bei Demos ist Filmen erlaubt
Er sagt, dass die Kameraleute grundsätzlich filmen durften. Das Recht am eigenen Bild sei dadurch noch nicht verletzt. Man müsse allerdings zwischen Aufnahme und Veröffentlichung klar trennen.
Pascal hat darüber mit Tobias Gostomzyk gesprochen. Er ist Professor für Medienrecht an der Universität Dortmund und sagt, dass der Mann, der sich in dem Video beschwert, ohnehin nicht genau zu erkennen sei. Zweitens greife das Medienprivileg. Und das besagt: Journalisten dürfen auf Demonstrationen filmen.
Dadurch, dass der Mann immer ins Bild laufe und sage, er wolle nicht gefilmt werden, fehlt sein implizites Einverständnis, dass die Bilder dann auch veröffentlicht werden. Pascal meint, dass der Journalist Arndt Ginzel das Material auch nicht im Netz hätte veröffentlichen dürfen.
Mit begründetem öffentlichem Interesse
Bei Demos soll die Veranstaltung Thema der Berichterstattung sein, nicht das Porträt eines Einzelnen. Nun sei wegen des Verhaltens der Polizei das Interesse an dem Bildmaterial aber so groß, dass man inzwischen mit dem öffentlichen Interesse juristisch auch eine Veröffentlichung begründen könne.
"Man könnte argumentieren, dass in dieser Situation das öffentliche Interesse daran, was sich zugetragen hat, groß ist und man sich nur über diesen Weg ein Bild machen kann."
Der Demonstrant hätte sich also durch sein Verhalten, prominent gemacht. Im Deutschlandfunk hat der Anwalt Christian Solmecke die These vertreten, dass Einzelpersonen gezeigt werden dürfen, besonders dann, wenn sie repräsentativ für eine Gruppe sind.
Zum Verhalten der Polizisten: Einer Anzeige, die hat es angeblich gegeben, müssen sie nachgehen, dass sie allerdings 45 Minuten brauchen, um die Personalien der Journalisten aufzunehmen, findet Pascal seltsam.
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