Wer bei Preisvergleichs-Portalen wie guenstiger.de oder geizhals.de nach dem günstigsten Anbieter sucht, hat ein Schnäppchen gemacht – glauben viele User. Doch das stimmt nicht immer. Denn einige Preisportale listen nur Händler, die ihnen Provisionen für jedes verkaufte Produkt überweisen.

Preisvergleichs-Portale müssen in Zukunft ganz deutlich auf ihrer Seite vermerken, wenn die Listung von Anbietern auf Provisionsbasis erfolgt. Erstritten hat dieses Urteil der Bundesverband deutscher Bestatter. Denn auch auf diesem Gebiet hat der Internet-Preisvergleich längst Einzug gehalten. Stein des Anstoßes war das Portal Bestattungsvergleich.de, das der Verband wegen irreführender Werbung verklagt hatte. 

Die User müssten bei einem Preisvergleich davon ausgehen können, dass der ganze Markt berücksichtigt würde – so klagte der Bestatter-Verband. Und so hat auch der Bundesgerichtshof entschieden. Der Kunde, so die Richter, ginge davon aus, dass der Preisvergleich weitgehend das im Internet verfügbare Marktumfeld umfasse und nicht nur eine gegenüber dem Betreiber provisionspflichtige Auswahl von Anbietern.

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Die Portale hatten sich mit einer wenig überzeugenden Argumentation verteidigt: Für den User sei es ja offensichtlich, dass das kostenlose Vergleichsportal irgendwoher Geld verdienen müsse. Und wenn keine Werbung zu sehen sei, dann sei doch klar, dass das Geschäft über Provision laufe.

Die ganze Branche schaut auf das Urteil in diesem Fall, denn alle Portale müssen jetzt sich daran orientieren. Sie werden einen deutlich sichtbaren Hinweis auf die Provisionen einbauen müssen. So, dass der Verbraucher sie auch zur Kenntnis nimmt, fordern die Richter im Urteil: "Ein Hinweis auf der Geschäftskundenseite des Internetportals reicht hierfür nicht aus."

Immer wieder Streit um Preisvergleichs-Portale

Die Preisportale haben eine ungeheure Marktmacht entwickelt. Wer da oben gelistet ist, kann seine Produkte besser verkaufen als die Konkurrenz. Deshalb kommt es immer wieder zu Klagen. Schon 2010 musste der Bundesgerichtshof festlegen, wie oft so ein Portal die Preise aktualisieren muss. Ergebnis: sehr häufig.

"Wenn du über ein Preisvergleichs-Portal etwas kaufst, verdient dessen Anbieter zwischen 10 und 20 Prozent daran. Bei Stromverträgen sind es zwischen 40 und 80 Euro - bei Kfz-Versicherungen kann das auch schon mal dreistellig sein."
Andreas Noll, Deutschlandfunk Nova Netzreporter

In jedem Fall, so betonen auch Verbraucherschützer immer wieder, sollte man bei den Portalen sehr vorsichtig sein und nicht davon ausgehen, dass man damit einen guten Überblick über den Markt hat. Die Verbraucherzentralen der Bundesländer haben im vergangenen Jahr einen großen Test gemacht und die 27 bekanntesten Portale aus den Bereichen Energie, Flugreisen und Telekommunikation unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: "Den Anschein, dass die Portale das Leben erleichtern, können wir in keiner Weise bestätigen."

Mehr zum Shoppen im Netz:

Shownotes
Shoppen im Netz
Preisvergleichs-Portale müssen ehrlicher werden
vom 03. Mai 2017
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartner: 
Andreas Noll, Deutschlandfunk Nova Netzreporter