Im EU-Parlament soll eine neue Richtlinie auf den Weg gebracht werden. Die soll dafür sorgen, dass Geräte so designt werden, dass sie wieder repariert werden können. Damit soll vor allem auch Elektromüll reduziert werden.

Es soll kommen, das Recht auf Reparatur. Das hat das EU-Parlament beschlossen. Jetzt wird diskutiert, wie das umgesetzt werden kann. Hersteller sollen dazu verpflichtet werden, ihre Geräte schon vor der Produktion so zu designen, dass sie repariert werden können. Bislang ist es so, dass wir meist alte Geräte durch neue ersetzen müssen. Entweder, weil sie nicht repariert werden können. Oder, weil eine Reparatur sogar teurer ist als ein neues Gerät.

Auch wenn haltbare Produkte möglicherweise teurer werden, für den Verbraucher ist es im Endeffekt günstiger, teure Produkte reparieren zu können als immer wieder billige Produkte zu kaufen und nach kurzer Zeit entsorgen zu müssen, sagt Elke Salzmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Sie arbeitet dort als Expertin für Ressourcenschutz.

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Belegt ist das durch eine Studie, die der Verbraucherzentrale Bundesverband beim Ökoinstitut in Auftrag gegeben hat. Untersucht wurden darin Fernseher, Smartphones, Waschmaschinen und Notebooks, weil gerade dort besonders viele Ressourcen eingespart werden können, wenn diese nicht neu gekauft werden müssten, sondern repariert werden können.

"Am Ende spart der Verbraucher Geld, wenn er sich für Qualität entscheidet."
Elke Salzmann, Expertin für Ressourcenschutz bei der Verbraucherschutz Bundeszentrale

Damit Geräte sich einfach reparieren lassen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, sagt Elke Salzmann. Und diese Bedingungen sollen durch die EU-Richtlinie geschaffen werden. Aktuell ist es so, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor großen Hürden stehen, wenn sie ihre Geräte reparieren lassen wollen. Das fängt damit an, dass sich manche Geräte gar nicht erst öffnen lassen, oder dass dafür Spezialwerkzeug benötigt wird. Oft sind auch Ersatzteile nicht oder nicht mehr verfügbar. Oder fehlende Reparaturanleitungen sind das Problem.

"Wenn man fragt, warum haben sie das denn nicht reparieren lassen, ist es oft der Preis, der Verbraucher abgeschreckt hat."
Elke Salzmann, Expertin für Ressourcenschutz bei der Verbraucherschutz Bundeszentrale

Nicht selten sind aber auch Reparaturen so teuer, dass es sich einfach nicht lohnt, oder ein neues Gerät sogar günstiger ist als die Reparatur an sich. Wenn das der Fall ist, könne man Verbrauchern nicht verdenken, dass sie die für sich finanziell günstigere Möglichkeit wählen würden, sagt Elke Salzmann.

Das EU-Öko-Design soll es regeln

Die EU-Richtlinie soll deshalb Hersteller verpflichten, ihre Produkte so zu produzieren, dass von vornherein die Möglichkeit mitbedacht wird, dass dieses Produkt auch repariert werden kann. Das soll über die EU-Öko-Design-Richtlinie gesteuert werden. Diese Richtlinie regelt zum Beispiel auch die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Geräten, erkennbar an den Aufklebern mit der Farbskala und den Buchstaben A bis D.

Die Verantwortlichen im EU-Parlament diskutieren jetzt, ob im Rahmen dieser Richtlinie auch ein Reparatur-Index entwickelt werden soll. So könnten Verbraucherinnen und Verbraucher leicht erkennen, ob sich ein Produkt leicht und gut reparieren lässt und wie haltbar das ist. Entscheiden muss darüber aber die EU-Kommission. Erst wenn die ein entsprechendes Gesetz mit dem Recht auf Reparatur erlässt, können die Pläne auch umgesetzt und in verbindliches Recht überführt werden.

Es wäre übrigens nicht die erste Reparatur-Richtlinie, die in der EU durchgesetzt wird. Bereits 2019 hat die EU-Kommission Mindestkriterien für die Reparierbarkeit von Waschmaschinen und Spülmaschinen erlassen.

Shownotes
EU-Richtlinie
Recht auf Reparatur geplant
vom 26. November 2020
Moderatorin: 
Diane Hielscher
Gesprächspartnerin: 
Elke Salzmann, Verbraucherzentrale Bundesverband