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"Das Ziel der Gesellschaft ist das allgemeine Glück" – so Artikel 1 der französischen Verfassung, die der Nationalkonvent am 24. Juni 1793 verabschiedet. Ihre Grundlage ist die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. Doch sie tritt nie in Kraft.

Seit dem Sommer 1789 ist Europa in Aufruhr. Die Nationalversammlung in Paris hat sich gegen König Ludwig XVI. gestellt und eine Revolution begonnen, die das absolutistische Herrschaftssystem der Bourbonen zerstörte.

Neben der Deklaration der Menschen- und Bürgerrechte am 26. August 1789 war die Erarbeitung einer Verfassung Hauptanliegen der Revolutionäre. Nach zweijährigen Beratungen war es soweit: Mit der Verfassung vom 3. September 1791 wird aus der absolutistischen eine konstitutionelle Monarchie, in der der König an Recht und Gesetz und die Beschlüsse der Nationalversammlung gebunden ist.

Terrorherrschaft der Jakobiner

Aber die Verfassung von 1791 ist ein Kompromiss, denn der König steht nach wie vor an der Spitze der Exekutive und kann Minister ernennen und entlassen. Dafür ist die Legislative auf die gesetzgebende Nationalversammlung übergegangen. Die Judikative als dritte Säule der Verfassung ist vom König unabhängig und untersteht teilweise der Kontrolle der Nationalversammlung.

Als ein Jahr später die radikalen Jakobiner mehr und mehr den Fortgang der Revolution bestimmen, kommt es unter der Führung von Maximilien de Robespierre zur sogenannten "Terrorherrschaft". Mit oft willkürlichen Mitteln werden ab Mitte 1793 tatsächliche oder vermeintliche Gegner der Revolution nach fadenscheinigen Gerichtsverfahren öffentlich exekutiert – unter ihnen das Königspaar Ludwig XVI. am 21. Januar und Marie-Antoinette am 16. Oktober 1793.

Entstehung einer der fortschrittlichsten Verfassungen

Im Zuge dieser Wirren entsteht unter der Federführung radikaler Jakobiner und nach den Ideen von Jean-Jacques Rousseau auch eine neue Verfassung. Sie ist geprägt von Elementen einer direkten Demokratie, nennt als verpflichtendes Staatsziel das "allgemeine Glück" und schreibt das Recht auf Arbeit und Bildung für jeden fest.

Ihr hört außerdem in Eine Stunde History:

  • Die Bayreuther Historikerin Susanne Lachenicht erläutert die erste französische Verfassung von 1791.
  • Der Politikwissenschaftler Andreas Heyer beschreibt die "fortschrittlichste" Verfassung, deren Standards bis heute nie wieder erreicht wurden.
  • Ulrike Müßig beschäftigt sich mit der europäischen Rechtsgeschichte und ordnet die Verfassungen der Jahre 1791 und 1793 sowie die Verfassungen der USA von 1787 und der deutschen Revolution von 1848 ein.
  • Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte Matthias von Hellfeld blickt zurück auf den Beginn der Französischen Revolution und die Auswirkungen auf die Geschichte Europas.
Shownotes
Französische Revolution
Die jakobinische Verfassung von 1793
vom 09. Juni 2023
Moderatorin: 
Meike Rosenplänter
Gesprächspartner: 
Matthias von Hellfeld, Deutschlandfunk-Nova-Geschichtsexperte
  • Susanne Lachenicht erläutert die erste Verfassung von 1791
  • Andreas Heyer über "fortschrittlichste" Verfassung, deren Standards bis heute nie wieder erreicht wurden
  • Ulrike Müßig zur Rechtsgeschichte der Verfassung von 1793