Wer angemessen und vorausschauend Fahrrad fährt, hat kaum zu befürchten, ein Bußgeld zahlen zu müssen. Aber auch für Fahrradfahrer*innen gilt: Sie dürfen nicht alles.

In Berlin gilt auf einer Straße eine Höchstgeschwindigkeit von zehn Kilometern pro Stunde, ein ordentliches Jogging-Tempo also. Diese Begrenzung gilt für Autos, aber auch für Fahrradfahrer. Einer hat dagegen geklagt: Fahrradfahrer würden sich sowieso nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten, außerdem gebe es keine spezielle Gefährdungslage.

Ein Gericht ist der Argumentation nicht gefolgt und hat die Klage abgewiesen. Also gilt auf der Bergmannstraße in Berlin-Kreuzberg auch für Fahrradfahrer weiterhin: Langsam fahren!

Die Berliner Polizei verweist allerdings darauf, ziemlich tolerant zu sein. Erst ab einer Überschreitung von mehr als acht Kilometern pro Stunde würde sie eingreifen, in diesem Fall also bei 19 km/h und mehr.

Sonderfälle Fußgängerzone und gemeinsame Fuß- und Radwege

Generell gelten Höchstgeschwindigkeiten im Straßenverkehr immer auch für Fahrradfahrer*innen, auch wenn die Sache etwas kompliziert ist. Die wichtigsten Regeln:

  • Fahrradfahrer*innen müssen sich an die Höchstgeschwindigkeiten halten. Das gilt auch für Geschwindigkeitszonen wie Tempo 30 oder Spielstraßen, in denen Schrittgeschwindigkeit gilt.
  • Der Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer*innen. Absatz 2 lautet: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
  • Hat das eigene Fahrrad keinen Tacho, müssen die Radfahrer*innen ihre Geschwindigkeit selbst einschätzen.
  • Radfahrende bekommen auch bei der Überschreitung von zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oft kein Bußgeld, weil das in der Straßenverkehrsordnung nicht explizit vorgesehen ist.
  • Klar geregelt ist die Bußgeldfrage, wenn Menschen auf dem Fahrrad Fußgänger*innen gefährden, etwa auf Fußwegen, in Fußgängerzonen oder auf gemeinsam genutzten Fuß- und Radwegen. Hier können Bußgelder bis zu 55 Euro verhängt werden.
  • Auch bei Nutzung eines Radweges, der vom Fußweg getrennt ist, müssen Fahrradfahrer*innen vorausschauend fahren. Bei einem Unfall kann ein Gericht eine Mitschuld feststellen.

Schnellster Mensch auf dem Fahrrad

Der Geschwindigkeitsrekord auf einem Fahrrad liegt übrigens bei 296 Kilometer pro Stunde. Aufgestellt hat ihn die Radfahrerin Denise Mueller-Korenek im September 2018. In der Salzwüste im Westen der USA hat sie sich von einem motorisierten Fahrzeug auf rund 100 km/h beschleunigen lassen. Auf 296 km/h musste sie es auf ihrem Spezialfahrrad mit Doppel-Übersetzung allein durch ihre Körperkraft schaffen, allerdings im Windschatten des Fahrzeugs vor ihr. In der Salzwüste Utahs gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Shownotes
Spielstraße, Fußgängerzone
Höchstgeschwindigkeit fürs Fahrrad: Darauf müsst ihr achten
vom 27. Juli 2022
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Johannes Döbbelt, Deutschlandfunk Nova