Wegen des Fouls von Real Madrids Kapitän Sergio Ramos am Liverpool-Stürmer Mohamed Salah im Champions-League-Finale will ein ägyptischer Anwalt jetzt Schadenersatz fordern – wegen Körperverletzung. Es geht um eine Milliarde Euro. Allerdings: Klagen wegen Körperverletzung im Profisport sind extrem selten und haben kaum Aussicht auf Erfolg.
Der ägyptische Anwalt Bassem Whaba ist überzeugt, dass Ramos Salah absichtlich verletzt hat. Deshalb hat er Beschwerde bei der Fifa eingereicht. Sollte der Fußball-Weltverband die Beschwerde annehmen, werde er mindestens eine Milliarde Euro Schadenersatz fordern, sagte der Anwalt in einem Fernsehinterview.
Foul Ramos vs. Salah: keine Körperverletzung
Lars Figura, Rechtsanwalt und ehemaliger Leichtathlet, sieht kaum Erfolgschancen für so eine Klage. Er kann in dem Foul keine eindeutige Körperverletzung im juristischen Sinne erkennen.
"Eine klare Körperverletzung war das definitiv nicht."
Von einer Körperverletzung im Sport kann man auch nur sprechen, wenn die Verletzung mit Absicht zugefügt wird, erklärt er. Also: War das, was als körperlichen Einsatz gegen den Spieler gerichtet war, sportlich motiviert oder nicht? Und ein Vorsatz müsse dann auch noch nachgewiesen werden. Im Fall Ramos vs. Salah, so schätzt Figura ein, scheint die Verletzung tatsächlich aus einer Spielsituation heraus passiert zu sein.
"Grundsätzlich ist es dann Körperverletzung, wenn das Foul nicht als Foul, sondern als Körperverletzung gemeint ist, wenn ich meine Verletzungsabsicht durch den Sport maskiere."
Anders verhielte es sich aber, wenn ein Spieler die Unaufmerksamkeit der Schiedsrichter ausnutze, um körperlich gegen andere Spieler zu werden und dabei Verletzungen entstehen. "Nach deutschen Maßstäben", so Figura, "wäre das sicherlich eine Körperverletzung." Die sogenannten objektiven Tatbestände 'körperliche Misshandlung' und 'Gesundheitsbeschädigung' sieht Figura in so einem Fall genauso erfüllt wie den subjektiven Tatbestand 'Vorsatz'. Das sei im Sport nichts anderes als jenseits des Spielfelds, im ganz normalen Leben.
Körperverletzungs-Klagen im Profisport nur selten
Generell kommen Klagen wegen Körperverletzung im Profisport absolut selten vor, sagt Figura. Wenn überhaupt, passiere so etwas eher im unterklassigen Bereich: wenn Hobby-Sportler auf Schadenersatz klagen, etwa weil sie Verdiensteinbußen aufgrund einer Verletzung haben.
In Bezug auf die Klage des ägyptischen Anwalts, so Figura, müsse man sich ohnehin fragen, ob das wirklich ernst gemeint sei: "Ich denke, das ist ein medialer Coup. Das Problem ist ja schon mal: Vertritt er überhaupt Mohamed Salah?" Das könne er nur mit Vollmacht. Denn eine Schadenersatzforderung wäre eine zivilrechtliche Klage, und die müsse im Namen des Betroffenen laufen.
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