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Weil sie heute schon unter den Folgen des Klimawandels leiden und Ernteeinbußen haben, klagen drei Landwirte gegen die Bundesregierung. Sie unternehme zu wenig, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Nun ist die Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert.

Drei Öko-Landwirten haben gemeinsam mit der Umweltschutzorganisation Greenpeace die Bundesregierung verklagt. Sie wollten gerichtlich erreichen, dass sich die Regierung an ihre Klimaziele für 2020 hält. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Das hat ein Gerichtssprecher nach fünfstündiger Verhandlung mitgeteilt.

Aus Sicht des Gerichts muss die Bundesregierung die Klimaschutzziele für 2020 nicht einhalten, weil sie nur eine Absichtserklärung und nicht in einem Gesetz festgeschrieben sind. Deshalb seien sie auch nicht einklagbar. Anders wäre es mit den Zielen für 2030. Für sie soll es ein Gesetz geben. Das will die Große Koalition noch in diesem Jahr beschließen. Das wäre dann das erste Klimaschutzgesetz überhaupt in Deutschland.

Apfelschäden und neue Schädlinge

Die Bio-Landwirte haben im Lauf des Verfahrens konkret gezeigt, wie sie der Klimawandel betrifft. Der Bio-Bauer Claus Blohm aus Niedersachsen hat dem Richter in der Verhandlung einen seiner Äpfel präsentiert – einen Apfel mit Sonnenbrand.

Er hat auch Probleme mit neuen Schädlingen, die wegen wärmerer Temperaturen vermehrt in Norddeutschland vorkommen würden. Ein anderer Kläger kommt aus der Lausitz, der vor allem mit Dürre zu kämpfen habe. Der Dritte betreibt auf der Nordsee-Insel Pellworm Landwirtschaft – unser Bild – und klagt unter anderem auch wegen schrumpfender Weideflächen.

Greenpeace wertet die Entscheidung als Teilerfolg. Sie bestätige, dass Klimaschutz Grundrechtschutz sei, berichtet Deutschlandfunk-Nova-Reporter Peter Neuhaus.

"Auch wenn die Klage abgewiesen wurde, war das heute kein angenehmer Termin für die Bundesregierung."
Peter Neuhaus, Deutschlandfunk-Nova-Reporter

Bis 2020 sollte im Vergleich zum Jahr 1990 in Deutschland 40 Prozent weniger Treibhausgase ausgestoßen werden, so das ursprüngliche Klimaschutzziel. Bis Ende 2019 wird voraussichtlich aber nur ein Rückgang von 32 Prozent erreicht.

In den Niederlanden hatten Aktivisten Erfolg. Die niederländische Regierung wurde gerichtlich zu mehr Klimaschutz verpflichtet. Der CO2-Ausstoß müsste demnach um 25 Prozent gegenüber 1990 verringert werden. Das Urteil wurde in der zweiten Instanz bestätigt. Die Sache könnte da auch noch an ein weiteres, noch höheres Gericht gehen.

"Das Beispiel zeigt, Klimaklagen gegen einen Staat können etwas bewirken."
Peter Neuhaus, Deutschlandfunk-Nova-Reporter

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Streit um Klimaschutzziele
Klimaklage gegen Bundesregierung abgewiesen
vom 31. Oktober 2019
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Peter Neuhaus, Deutschlandfunk-Nova-Nachrichtenredaktion