Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz – was kompliziert klingt, soll ab kommendem Jahr dafür sorgen, dass die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden. Je schlechter eine Wohnung gedämmt ist desto mehr Kosten trägt der Vermieter.

Über die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete. In keinem anderen europäischen Land ist der Anteil an Mieter*innen in der Bevölkerung so hoch. Ab 2023 sollen sie mit dem Kohlenstoffdioxidaufteilungsgesetz entlastet werden – oder Vermieter belohnen, die ihre Mietwohnungen klimafreundlich ausstatten.

Energielevel der Wohnung entscheidend

Bisher müssen Mieter*innen die CO2-Abgabe auf ihre Heizkosten selbst zahlen – unabhängig davon, wie gut ihre Wohnung isoliert ist. Da aber die Dämmung der Wohnung in der alleinigen Verantworung des Vermieters liegt, soll die Abgabe in Zukunft je nach Energielevel der Wohnung auf Mieter und Vermieter aufgeteilt werden.

Florian Dötterl ist Pressesprecher des Immobilien-Dienstleisters Ista. Das Unternehmen hat von der TU Dortmund in einer Studie verschiedene Fallbeispiele berechnen lassen, wie die Abgabe durch dieses neue Gesetz aufgeteilt werden könnte.

"Weist die Mietwohnung zum Beispiel ein sehr schlechtes Energielevel auf, muss künftig der Vermieter 95 Prozent der CO2-Abgabe zahlen."
Florian Dötterl, Pressesprecher des Immobiliendienstleisters Ista

Die durchschnittliche deutsche Mietwohnung ist 77 Quadratmeter groß. Wenn diese in den 50 oder 60er Jahren gebaut wurde, noch Heizöl nutzt und weitgehend unsaniert ist, liege der Jahresverbrauch bei etwa 17.000 Kilowattstunden (kWh) für Heizung und Warmwasser. Das entspreche viereinhalb Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2). Für jede Tonne CO2 müssen seit diesem Jahr 30 Euro Abgabe gezahlt werden. Das macht dann rund 130 Euro, die bisher der Mieter alleine tragen muss. Da eine solche Wohnung ein sehr schlechtes Energielevel hat, muss der Vermieter in diesem Beispiel künftig 95 Prozent der Abgabe zahlen.

Zehn-Stufen-System

Je nachdem wie viel CO2 pro Quadratmeter eine Wohnung erzeugt, landet die Wohnung auf einer Energiestufe. Auf Grundlage dieser Stufe ergibt sich, wie viel sowohl Mieter als auch Vermieter von der CO2-Abgabe zahlen müssen. Zum Vergleich: Ist eine durchschnittlich große Wohnung saniert und energieeffizient, belaufe sich der jährliche Verbrauch nur noch auf 5000 kWh – das entspreche einer Tonne CO2, also 30 Euro, die in diesem Fall dann aber der Mieter zu 90 Prozent zahlen muss.

Florian Dötterl macht aber deutlich: Wer sein Fenster auf kipp und die Heizung auf fünf stellt, kann auch in einer energieeffizienten Wohnung viel verbrauchen und muss dann dementsprechend mehr zahlen.

"Der Gesetzgeber hat sich zum Ziel gesetzt, die Kosten fair zu verteilen. Denn beide Gruppen können ihren Teil leisten, um weniger CO2 zu verbrauchen."
Florian Dötterl, Pressesprecher des Immobiliendienstleisters Ista

Das Gutachten zeige, dass durchschnittlich Mieter und Vermieter jeweils die Hälfte der CO2-Abgabe zahlen müssen. Allen Vermietern rät Florian Dötterl, die Heizungen regelmäßig warten zu lassen und auf eine optimale Einstellung zu achten. Möglich sei beispielsweise auch, freiliegende Heizungsrohre zu dämmen.

Shownotes
Kosten aufteilen
Neues CO2-Gesetz soll Mieter entlasten
vom 28. November 2022
Moderator: 
Markus Dichmann
Gesprächspartner: 
Florian Dötterl, Pressesprecher von Ista Deutschland