Ärzte in Deutschland dürfen bisher nur Patienten per Telefon oder Videochat beraten, die schon einmal bei ihnen in der Praxis waren. Der Deutsche Ärztetag will jetzt darüber entscheiden, ob das in Zukunft lockerer geregelt wird.

Vielleicht sind Medizinern künftig deutschlandweit auch Behandlungen ausschließlich über Telefon oder Internetchat erlaubt. Der 121. Deutsche Ärztetag, der vom 08.-11.05.2018 in Erfurt tagt, muss den Weg dafür aber noch freimachen. Der Berufsverband Marburger Bund hatte sich dafür dafür ausgesprochen, zum Beispiel in Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein wird die ausschließliche Fernbehandlung bereits als Modellprojekt umgesetzt.

Videochat statt Sprechzimmer

Thomas Aßmann ist Hausarzt im nordrhein-westfälischen Lindlar und bietet schon länger telemedizinische Betreuung an. Er glaubt, dass der Deutsche Ärztetag den Mut haben wird, das Fernbehandlungsverbot zu kippen.

"Ich finde das cool, dass das jetzt gemacht wird."
Thomas Aßmann, Arzt

Trotzdem sieht Aßmann das Ganze differenziert: Das Verbot sei damals natürlich nicht verabschiedet worden, um einen technischen Fortschritt zu verhindern, sondern um dem Patienten eine möglichst gute Behandlung zu ermöglichen. Mit Sehen, Anfassen und Fühlen klappe eine Diagnose besser als ohne. 

Arzthelferin übernimmt Hausbesuche

Bei Bestandspatienten, die eine chronische Erkrankung haben und schon lange in die Praxis kommen, kann die Telemedizin aber durchaus Sinn machen, sagt Aßmann. Eine Arzthelferin, die die Patienten schon lange kennt, fährt zu Hausbesuchen raus. Damit spart sich Aßmann die 50 Minuten An- und Rückfahrt – für zehn Minuten Behandlung.

Die Arzthelferin nimmt Blut ab, misst den Blutdruck, macht EKGs oder bestimmt den Blutzuckerwert. Die Daten werden dann über eine gesicherte Leitung zum Arzt in die Praxis übertragen, der dann dort seine Diagnose erstellt. Der Datenschutz sei dabei immer gegeben, betont der Arzt. Und im Notfall könne er auch zugeschaltet werden.

"Im Notfall werde ich auch noch per Videochat dazugeschaltet."
Thomas Aßmann, Arzt

Der Arzt müsse bei jedem Patienten eine individuelle Entscheidung treffen. Beispiel Husten: Ob es eine Bronchitis, eine Lungenentzündung oder ein viraler Infekt ist, lasse sich nur durch Abhorchen feststellen, sagt Aßmann. In anderen Fällen ist eine telemedizinische Erstbehandlung besser möglich, zum Beispiel bei:

  • Hautveränderungen
  • juckendem Auge
  • laufender Nase aufgrund einer allergischen Reaktion
  • Impfberatung

Schweiz als Vorbild für Fernbehandlung

In der Schweiz sei die Telemedizin schon sehr viel weiter entwickelt als bei uns, sagt Aßmann. Die allermeisten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland tragen die Kosten für eine telemedizinische Behandlung - unter den jetzigen Umständen - nicht. Private Krankenversicherungen übernehmen sie teilweise.

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Shownotes
Medizin
Videochat-Diagnose für alle
vom 08. Mai 2018
Moderation: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Thomas Aßmann, Hausarzt in Lindlar