Es waren kontroverse Diskussionen, bis die Mietpreisbremse eine Überarbeitung bekam. Jetzt steht fest, sie wird 2019 neu aufgelegt - mit verschärften Regeln. Diese sollen vor allem gegen die wirklich habgierigen Vermieter wirken. Um das zu testen, bleibt allerdings wenig Zeit: Zunächst soll sie nur für zwei weitere Jahre gelten.

Viele kleinteilige Änderungen, die vor allem auf mehr Transparenz für Mieter abzielen, so fasst unser Berlin-Korrespondent Panajotis Gavrilis die Änderungen zusammen. Das verschärfte Regelwerk der vor drei Jahren eingeführten Mietpreisbremse soll es den Mietern erleichtern, übertriebene Mieten zu rügen. Sie müssen beispielsweise nicht mehr Nachweise vom Vormieter kompliziert beschaffen. 

Kostengrenze für Modernisierung

Außerdem müssen Vermieter schon vor einem Einzug begründen, warum sie die Miete überdurchschnittlich hoch ansetzen. Und auch beim Thema Modernisierungskosten wurde nachgebessert: Diese können nur noch mit 8 Prozent statt 11 Prozent auf die Mieter umgelegt werden. Dafür wurde nun eine Kostengrenze festgelegt.

Viel zu tun auf dem Wohnungsmarkt

Dass die Beratungen zur Mietpreisbremse so lange gedauert haben, hat viele Gründe. Einer: Es gibt unheimlich viel zu tun. Die Miet- und Immobilienpreise steigen. Einig ist man sich im Bundestag aber nicht, wie das Problem angegangen werden soll, erklärt Panajotis. Diskutiert wird auch, wie man Bestandsmieten (für die die Mietpreisbremse nicht gilt) deckeln kann. Ein Vorschlag ist, diese an Inflationsraten zu koppeln. 

Passiert ist auf diesem Gebiet allerdings nichts. Auch die Mietpreisbremse hätte einen stärkeren Anschub durch die Politik gut vertragen können, sagt Panajotis: "Man muss wissen, dass die Mietpreisbremse nicht flächendeckend gilt. Da könnte man in Zukunft ansetzen und sagen: Die gilt jetzt überall."

"Man müsste sich demnächst mal damit beschäftigen, wie es mit der Mietpreisbremse weitergeht. So wie sie bisher war, bringt sie eigentlich wenig. Auch das, was heute auf den Weg gebracht wurde, sind eher kleine Minireperaturen."
Panajotis Gavrilis, Berlin-Korrespondent

Nicht der ganz große Wurf, aber zumindest ein wenig besser. Um zu sehen, ob es wirkt, hilft übrigens nur ausprobieren. Und dabei sollten wir uns beeilen. Denn zunächst gilt die Mietpreisbremse nur bis Ende 2020. Wie haben ein paar Tipps zusammengestellt.

Das Gefühl, die Miete ist zu hoch? Das könnt ihr tun:

Checken: Gilt die Mietpreisbremse in eurer Stadt?  "Jedes Bundesland hat das Gesetz ganz unterschiedlich ausgestaltet", sagt Silke Gottschalk vom Mieterbund NRW. Um herauszufinden, ob die entsprechende Stadt dabei ist, googelt ihr "Mietpreisbegrenzungsverordnung" + das Bundesland, in dem ihr wohnt. In dieser Verordnung sind alle Orte aufgeführt, in denen die Mietpreisbremse gilt.

Aktuellen Mietspiegel besorgen: Der kostet bei den unterschiedlichen Mietervereinen 1 bis 3 Euro. Achtet bei Online-Mietspiegeln, dass ihr die aktuellste Version bekommen habt und sie auch die offiziellen Standards erfüllt. Sichert außerdem die Daten, falls es zu einer Auseinandersetzung kommt.

Vergleichen: Sobald ihr wisst, zu welcher Region eure Wohnung gehört, könnt ihr eure Miete mit der ortsüblichen Vergleichsmiete abgleichen. Liegt die Miete 10 Prozent darüber, solltet ihr noch prüfen, ob Ausnahmenwie eine Moderniesierung die höhere Miete rechtfertigen. Trifft das nicht zu, könnt ihr gegen die überhöhte Miete vorgehen.

"Immer möglichst schnell rügen!"
Silke Gottschalk, Mieterbund NRW

Schreiben: Die Mietüberschreitung solltet ihr schriftlich rügen. Ab 2019 wird die Beweislast hier umgekehrt, der Vermieter muss dann beweisen, warum keine Überschreitung vorliegt. Eine Rückzahlung gibt es übrigens erst ab Beginn dieses Schreibens – nicht rückwirkend zum Mietbeginn. 

Nachhaken: Ist der Vermieter anderer Meinung oder antwortet nicht,  steht als nächster Schritt der Gang zum Mieterbund oder Anwalt an. 

Sich nicht verunsichern lassen: Wenn der Vermieter die Rüge ablehnt, nicht direkt aufgeben. Eventuell sind Ausnahmen, die der Vermieter aufführt, gar keine.

Silke Gottschalk vom Mieterbund NRW
"Viele Vermieter machen sich zur Nutze, dass die Mietpreisbremse viele Ausnahmen enthält, das führt dazu, dass das Ganze etwas schwierig zu durchschauen ist."

Einfach so eigenmächtig die Miete kürzen, geht übrigens nicht. Darüber müssen sich Mieter und Vermieter schon verständigen. Notfalls eben vor Gericht.

Mehr zum Thema:

Shownotes
Wohnungsmarkt
Mietpreisebremse: Jetzt soll sie besser wirken
vom 29. November 2018
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
Panajotis Gavrilis, Berlin-Korrespondent