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Wegen eines Knebelvertrags mit der alten Plattenfirma hatte Taylor Swift keine Rechte an ihrer eigenen Musik. Durch einen schlauen Move hat sie das geändert und die alten Songs einfach neu aufgenommen. Die neue Plattenfirma profitiert zwar davon – verbietet aber genau das anderen Künstler*innen.

Als Taylor Swift ihren ersten Plattenvertrag bei der Big Machine Label Group in Nashville unterschrieb, trat sie die kompletten Verwertungsrechte an das Unternehmen ab. Wer die Rechte an solchen "Master Tapes" hat, darf damit machen, was er möchte, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Anke van de Weyer.

"Die Plattenfirma hatte die kompletten Nutzungsrechte an der Musik, also zum Beispiel auch das Recht, die Musik für Werbung und Filme zu lizenzieren."
Anke van de Weyer, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin über Musikrechte

Vor rund einem Jahr gab Taylor Swift – die zwischenzeitlich zur Plattenfirma Universal gewechselt hatte – bekannt, dass sie die Originalaufnahmen ihrer ersten Alben nach und nach neu aufnimmt. So sichert sich die Sängerin die Rechte an den "neuen" Songs und entwertet gleichzeitig die "alten" Titel, so van de Weyer. "Sie verdient dementsprechend Geld damit und kann vor allen Dingen auch selbst bestimmen, was mit ihrer Musik passiert."

Taylor-Nachahmer*innen sollen es schwerer haben

Mit dem neun Jahre alten Album "Red" erschien vergangene Woche bereits die zweite "Taylor's Version". Die Neuauflage ihres zweiten Albums "Fearless" hatte die Sängerin bereits im April dieses Jahres herausgebracht.

Universal will genau solche Neuaufnahmen für andere Künstler*innen in Zukunft schwieriger gestalten. "Unter anderem berichtet das 'Wall Street Journal' darüber, dass statt der bisher üblichen zwei bis fünf Jahre nach Vertragsende, nun fünf bis sieben Jahre vergangen sein müssen, bis man die Musik neu aufnehmen darf", sagt van de Weyer.

"Universal hat vielleicht einfach keinen Bock, dass das irgendwann mal umgekehrt passiert."
Anke van de Weyer, Deutschlandfunk-Nova-Reporterin über die möglichen Beweggründe der Plattenfirma

Die Verträge von anderen Universal-Künstler*innen sollen demnach mit einer entsprechenden Klausel ausgestattet worden sein. Damit wolle man wahrscheinlich verhindern, dass andere Musiker*innen den Weg von Taylor Swift nachahmen – und ihre Songs bei einem anderen Label als Universal neu aufnehmen.

Bei Taylor Swift hat das mit der Rückeroberung nämlich hervorragend geklappt: "Da wurden die Songs innerhalb der ersten 24 Stunden fast 91 Millionen Mal gestreamt. Das ist mehr jedes andere Album vorher und auch mehr als jedes Taylor-Swift-Album vorher", sagt van de Weyer. "Da heult jetzt natürlich ihre alte Plattenfirma so ein bisschen leise."

Shownotes
Kampf um Musikrechte
Weil Taylor Swift "Red" neu aufgenommen hat, hat Universal alle Verträge überarbeitet
vom 16. November 2021
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Anke van de Weyer, Deutschlandfunk Nova