800 Personen sind aus Deutschland nach Syrien aufgebrochen, ein Drittel von ihnen ist zurück gekehrt. Vielen von ihnen wird jetzt der Prozess gemacht. Die Urteile fallen sehr unterschiedlich aus. Ein Grund: Die besonders schwierige Beweisführung.
500 Ermittlungsverfahren laufen aktuell. Aber das ist erst der Anfang, denn zwei Drittel der Personen, die nach Syrien gegangen sind, um dort zu kämpfen, sind noch nicht zurückgekehrt. Auch erste Urteile sind inzwischen gefällt worden, die allerdings ziemlich unterschiedlich ausgefallen sind, sagt Terrorismusexperte Michael Götschenberg.
Elf Jahre Haft trotz umfassender Aussage
Der erste große Islamisten-Prozess fand in München statt. Angeklagt war Harun P., der zwar nicht beim IS war, aber bei einer anderen islamistischen Organisation. Harun P. wurde zu elf Jahren Haft verurteilt, obwohl er umfänglich ausgesagt und damit Prozesse gegen andere Islamisten angestoßen hat. Nils D. aus der Lohberger Brigade aus Dinslaken, die mit zwölf Personen beim IS in Syrien waren. Auch er hat umfänglich ausgesagt, auch gegen alte Waffengefährten und hat nur viereinhalb Jahre bekommen.
Zeugenaussagen wichtigstes Beweismittel
Wie hoch die Urteile ausfallen hängt maßgeblich davon ab, welche Taten den Angeklagten nachgewiesen werden können. Wirklich gerichtsfeste Beweise sind extrem schwer zu beschaffen. Ein Foto des Angeklagten mit einer Waffe in der Hand auf einem Panzer reicht nicht aus. Auch Fotos mit anderen Terroristen sind nicht beweiskräftig genug. Sie gelten als Indiz, aber für eine Verurteilung reicht das nicht. Deshalb sind Zeugenaussagen besonders wichtig.
"Darüberhinaus ist besonders wichtig, dass die Geheimdienste belastendes Material beschaffen. Dass man eine Vielzahl von Fotos oder Videos von Kampfhandlungen hat."