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Der Fall Sami A. hat eine Debatte über das Gerechtigkeitsgefühl in unserer Demokratie in Gang gebracht. Gut so, meint der Philosoph Matthias Burchardt und erklärt das im Gespräch.

Um die Abschiebung des Tunesiers Sami A. hat sich eine politische Kontroverse entwickelt. Nachdem der Mann, der angeblich ein Leibwächter Osama bin Ladens war, am 13. Juli  abgeschoben wurde, warf das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den zuständigen Behörden vor, das sei rechtswidrig geschehen. Das Gericht hatte bis zur letzten Minute versucht, die Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten
zu verhindern, weil die tunesische Seite nicht zugesichert hat, dass Sami A. keine Folter droht.

Die Bundespolizei führte die Abschiebung im Auftrag des Landes NRW durch. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte die Abschiebung angeordnet. Zuvor hatten sich  Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Innenminister Horst Seehofer (CSU) öffentlich zu dem Fall geäußert.  Am 3. Mai hatte Horst Seehofer noch versichert, der Tunesier werde nicht abgeschoben, wenn er in dem Land Folter zu befürchten habe.

Herbert Reuls Richterkritik

Die Diskussion um die Abschiebung wurde von dem nordrhein-westfälischen Innenminister zu einer Grundsatzdiskussion ausgeweitet. Herbert Reul (CDU) sagte der Tageszeitung Rheinische Post: "Die Unabhängigkeit von Gerichten sei ein hohes Gut, aber Richter sollten immer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entspreche. Wenn die Bürger Gerichtsentscheidungen nicht mehr verstünden, wäre das Wasser auf die Mühlen der Extremen."

Darüber, wie das Rechtsempfinden der Bevölkerung und Rechtsstaat zusammenhängen, haben wir mit dem Philosophen Matthias Burchardt gesprochen. Er hält zunächst fest: Weder die Willkür der Herrschenden noch allgemeine Stimmungslagen sind im Rechtsstaat entscheidend und das  ist eine Errungenschaft.

"Recht kann sich ändern, wenn Menschen sagen, dass es gute Argumente dafür gibt, die sich im Rechtsempfinden abzeichnen."

Gesetze geben Regeln vor, auf die sich in einer Demokratie alle Bürger geeinigt haben. Ihre Freiheit wird durch die Gesetze beschränkt und orientiert. Sie sind aber auch Ausdruck von Freiheit. Im Rahmen des Gesetzes kann jede Bürgerin und jeder Bürger frei leben.

"Es ist eine wunderbare Bewährungsprobe für die Demokratie, wenn Rechtsempfinden und Rechtsprechung auseinandertreten. Dann ist die Chance da zu diskutieren, welches Recht gelten soll."

Er sagt, dass das Rechtsempfinden der Bevölkerung im Rechtsstaat zwar eine Rolle spielen muss, es aber entscheidend ist, an welcher Stelle. Wähler nehmen grundsätzlich Einfluss auf die Gesetzgebung, indem sie abstimmen. Auch eine öffentliche Debatte kann die Arbeit des Bundestags beeinflussen.

"Es kann auch sein, dass das, was wir als populistisch empfinden, andere als gerecht empfinden. Der Populismusvorwurf ist immer leicht gezückt, wenn es einem nicht passt."

Für ihn ist das Unangenehme am Rechtsstaat, dass wir uns dem Recht auch fügen müssen, wenn  es unserem persönlichen Empfinden widerspricht.

"Es habe auch die recht, die sagen, wenn es einen Beschluss zur Abschiebung gibt, dann muss der auch vollzogen werden. Wir haben alle blinde Flecken, wo wir finden, da soll es der Rechtsstaat nicht so genau nehmen."

Für seine Äußerung wurde Herbert Reul scharf kritisiert, weil Richter in einem Rechtsstaat grundsätzlich unabhängig vom Rechtsempfinden der Bevölkerung und der politischen Funktionsträger entscheiden müssen. Das ist im Artikel 97 des Grundgesetzes festgeschrieben.

Wenn Politiker versuchen die Rechtsprechung in ihrem Sinne zu beeinflussen, widerspricht das dem Prinzip der Gewaltenteilung. Der ehemalige Innenminister Gerhart Baum (FDP) sagte, er wehre sich dagegen, dass wir in der Republik langsam eine Stimmung haben, wo der Rechtsstaat erodiere, wo bestehende Urteile nicht von der Verwaltung, von dem Staat anerkannt würden. Dass man sich hinwegsetze über die Gewaltenteilung.

Mehr zum Thema Sami A. und Abschiebungen bei Deutschlandfunk Nova:

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Shownotes
Rechtsempfinden im Rechtsstaat
Vom Gefühl über das Argument zum Gesetz
vom 22. August 2018
Moderation: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Matthias Burchardt, Philosoph, Akademischer Rat an der Universität zu Köln