467 Rechtsextreme sind untergetaucht. Das ist das Ergebnis einer kleinen Anfrage der Linksfraktion an die Bundesregierung. Die Oppositionspartei wollte wissen, wie viele Haftbefehle, die sich an Rechtsextreme richten, noch ausstehen. Personen, die also polizeilich gesucht werden, aber nicht zu finden sind. Seit dem NSU-Prozess wird diese Anfrage regelmäßig gestellt. Wir wollten wissen, was genau diese Zahl jetzt aussagt.
Unsere Hauptstadt-Korrespondentin Gudula Geuther hat das für uns recherchiert und weiß, dass für die Anfrage der Linken zwei sehr unterschiedliche Dateien miteinander vergleichen werden: "Einmal die der offenen Haftbefehle und einmal die der Extremisten. Das heißt, es landen eben alle möglichen Straftaten in dieser Liste, weswegen Leute gesucht werden." Auf der Liste, die dann dabei herauskommt, stehen Menschen, die immer wieder beim Schwarzfahren erwischt wurden, genauso wie Menschen, die wegen Diebstahl gesucht werden. Auf der Liste stehen aber auch Namen von Straftätern, denen Körperverletzung oder Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole vorgeworfen wird.
"Daran sieht man, es sind auch politische Straftaten dabei. Immerhin wird nach 108 Personen wegen eines politischen Delikts gefahndet."
Gudula Geuther weiß, dass in 108 Fällen der Haftbefehl einen politischen Hintergrund hat. Dabei geht es meistens um die Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. In einigen Fällen geht es aber auch um Körperverletzung und Volksverhetzung.
"Unter den Haftbefehlen gegen Extremisten, liegen Rechtsextremisten weit vorn."
Unter den offenen Haftbefehlen gegen Extremisten gibt es besonders viele Rechtsextremisten, sagt Gudula Geuther, allerdings gab es im vergangenen Jahr auch doppelt so viele rechtsextreme Delikte wie linksextreme Delikte.
Insgesamt gibt es in Deutschland derzeit über 175.000 offene Haftbefehle. "467 davon sind Rechtsextreme, also man muss schon schauen, wie man mit dieser Zahl umgeht", so Geuther. Die Zahl der offenen Haftbefehle sei im vergangenen Jahr noch einmal gestiegen – woran das liegt, darüber kann bisher nur spekuliert werden. "Die Zeit" hatte im vergangenen Jahr zu dieser Zahl recherchiert und herausgefunden, dass es bei einem sehr hohen Anteil aller Haftbefehle, ob offen oder nicht, um die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe geht. Die tritt dann in kraft, wenn Menschen zu Tagessätzen verurteilt sind und die dieses Geld nicht bezahlen können – oder wollen. Gudula Geuther gibt zu bedenken, dass das kein Grund für die Polizei ist, fieberhaft, nach den Gesuchten zu fahnden.
"Das sind natürlich Delikte, derentwegen die Polizei jetzt nicht fieberhaft nach den Leuten fahndet."
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