Emojis signalisieren eine Absicht, die rechtlich bindend sein kann - so hat jetzt ein israelisches Gericht geurteilt und zwei Israelis Geldstrafen aufgebrummt. Können auch in Deutschland Emojis vor Gericht gegen uns verwendet werden?

Zwei Israelis haben laut Gericht einem Vermieter mit einem Emoji einer Champagnerflasche, eines Eichhörnchens, einer Tänzerin und eines rotwangigen Smileys eindeutig signalisiert, dass sie definitives Interesse an seiner Wohnung haben, die Wohnung dann aber nicht genommen. Der Vermieter hatte sich jedoch darauf verlassen. Das Gericht gab dem Vermieter recht und hat die beiden zur Zahlung von umgerechnet circa 2.000 Euro Schadenersatz verurteilt.

Schweineurteil in Deutschland

Auch in Deutschland kam es wegen Emojis schon zu Gerichtsverhandlungen. In Baden-Württemberg sah sich ein Mann von Arbeitskollegen in einem Chat in den sozialen Medien gemobbt, die sich dort Nachrichten mit einem fetten Schwein schickten und damit offensichtlich den späteren Ankläger meinten. Daraufhin gab es die Kündigung für denjenigen, der das fette Schwein gepostet hatte, sagt der Rechtsanwalt Christian Solmecke.

"Das Arbeitsgericht hat dann gesagt, Emojis können auch als Aussage zu verstehen sein."
Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht

Das Problem ist, dass Emojis einen großen Interpretationsspielraum zulassen. Ein Schwein kann je nach Kontext auch als süßes Schwein verstanden werden. Ein Richter muss sich, um einen Sachverhalt zu beurteilen, immer in die Position eines neutralen Dritten versetzen und sich die gesamte Diskussion anschauen, sagt der Anwalt: "Da wird in der Regel nicht nur das Emoji zählen, sondern auch das, was drum herum geschehen und gesagt worden ist."

"Ein Emoji alleine kann in der Regel nicht so viel Schaden anrichten"
Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht

Gerichte in Deutschland wissen genau mit Emojis umzugehen und das schon seit 117 Jahren, obwohl es da noch keine Emojis gab, sagt Solmecke. "Da ist unser Bürgerliches Gesetzbuch erfunden worden und in Kraft getreten, und da sind solche Auslegungsregelungen schon drin."

"Das Tolle ist, diese Auslegungsregeln gelten heute noch für das Internetzeitalter und damit bekommen wir sogar Emojis in den Griff."
Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht
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Shownotes
Rechtsprechung
Emojis vor Gericht
vom 23. Mai 2017
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Christian Solmecke, Rechtsanwalt für Medienrecht