Syrien

Vorschlag: Sondergericht für IS-Kämpfer

Gefangene IS-Kämpfer und IS-Unterstützer sollen vor ein UN-Gericht. Das ist die Idee einer syrischen Kurdengruppe. Für den Juristen Klaus Rackwitz ein guter Plan – jedenfalls theoretisch.

Eine syrische Kurdenorganisation hat die Vereinten Nationen aufgerufen, in Syrien internationale Sondergerichte für inhaftierte IS-Kämpfer einzurichten. Prozesse unter dem Dach der UN könnten für alle Seiten eine zufriedenstellende Lösung sein. Die Heimatländer der Dschihadisten hätten bisher nicht auf die Forderung der Kurden reagiert, ihre Staatsbürger zurückzuholen, sagte der Sprecher der Syrischen Demokratischen Kräfte, Mustafa Bali. Im Norden Syriens gebe es keine Möglichkeit, die Terroristen juristisch zu verfolgen. Das ist auch die Position von Bundesaußenminister Heiko Maas.

Erst die UN-Resolution, dann das Sondergericht

Klaus Rackwitz ist Jurist und Direktor der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien. Er ist spezialisiert auf ausländisches und internationales Strafrecht. Klaus Rackwitz weist darauf hin, dass die Mitgliedschaft im sogenannten Islamischen Staat nach internationalem Recht weder ein Kriegsverbrechen noch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist. Sollte ein solches UN-Sondergericht installiert werden, wäre aus seiner Sicht sicherzustellen, dass auch bereits die IS-Mitgliedschaft bestraft wird, wie es das deutsche Strafrecht mit dem immer wieder verschärften Paragrafen 129a vorsieht.

"Die Frage wäre, was das Mandat eines derartigen Sondergerichts sein soll. Die bloße Mitgliedschaft im IS ist weder ein Kriegsverbrechen noch ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit."
Klaus Rackwitz, Jurist, Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien

Die UN haben grundsätzlich die Option, Gerichte zur Strafverfolgung einzurichten. Das ist beispielsweise zur juristischen Verfolgung des Völkermords in Ruanda und der Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien geschehen. Es dauere jedoch in der Regel verhältnismäßig lange, bis diese Institutionen ihre Arbeit aufnähmen, sagt Klaus Rackwitz.

Gericht als UN-Nebenorgan

Der Jurist nennt zwei Möglichkeiten, wie Verfahren gegen mutmaßliche IS-Kämpfer durchgeführt werden könnten. Der UN-Sicherheitsrat könne nach dem siebten Artikel seiner Chartaein Sondertribunal einrichten oder die Aufgabe an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag verweisen, das heißt dessen Ankläger zur Untersuchung eines Falles auffordern. Wegen der ablehnenden Haltung der USA sei damit aber nicht zu rechnen, meint Klaus Rackwitz.

"Diese Gerichte werden vom Sicherheitsrat unter Kapitel sieben seiner Charta errichtet. Eine andere Möglichkeit wäre eine Verweisung der Situation in Syrien an den Strafgerichtshof in Den Haag. Damit ist wegen der ablehnenden Haltung der USA aber nicht zu rechnen."
Klaus Rackwitz, Jurist, Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien

Die Strafvollstreckung nach solchen internationalen Verfahren ist durch Abkommen geregelt. Sie erfolgt dann in Gefängnissen der Mitgliedsstaaten – unabhängig davon, wo die Taten begangen wurden.

"In diesem Falle ist es eher unwahrscheinlich, dass man das in Syrien machen würde. Man würde Mitgliedsstaaten der UNO bitten, die Strafhaft im Auftrag der Vereinten Nationen durchzuführen."
Klaus Rackwitz, Jurist, Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien
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Shownotes
Syrien
Vorschlag: Sondergericht für IS-Kämpfer
vom 19. Februar 2019
Moderator: 
Ralph Günther
Gesprächspartner: 
Klaus Rackwitz, Jurist, Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien