Der US-Präsident darf keine Follower aus seiner Twitter-Timeline ausschließen. Das hat ein US-Gericht jetzt entschieden.

Wenn ihr einen Twitter-Account habt und dort auch einigermaßen regelmäßig postet, dann kennt ihr das: Irgendwann tauchen da Typen unter euren Followern auf, auf die ihr keine Lust habt. Weil sie Spam posten oder Bullshit. Oder weil sie euch aus irgendeiner abstrusen Weltsicht heraus dauerkritisieren oder sogar beleidigen oder bedrohen. 

Grundsätzlich gibt es dafür eine relativ einfache Lösung: Ihr blockt die Nervtöter – und dann sind sie weg aus eurer Timeline. Aus den Augen, aus dem Sinn. Genau so hat das auch Donald Trump gemacht. Wer seine bekanntlich ziemlich polarisierenden Tweets allzu heftig kritisiert hat, wurde geblockt. 

Verstoß gegen die US-Verfassung

Ein US-Gericht hat jetzt aber entschieden: Das geht so nicht, denn das verstößt gegen die amerikanische Verfassung. Die Rede ist wohlgemerkt von Trumps privatem Account @realdonaldtrump, nicht vom offiziellen Präsidenten-Account @potus, den Trump von seinem Vorgänger Barack Obama geerbt hat. Und auch nicht von @whitehouse, dem zweiten offiziellen Twitter-Account.

@realdonaldtrump hat Donald Trump ja schon während seines Wahlkampfes eifrig bedient. Und genau das war auch der Dreh- und Angelpunkt der juristischen Auseinandersetzung, so Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Michael Gessat.

"Ist @realdonaldtrump ein Privataccount, auf dem Trump dann twittern und blocken kann, wie es ihm passt?"
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter

Trump selbst hatte zu Beginn seiner Präsidentschaft gesagt, er behalte @realdonaldtrump bei und verbreite da "nur so seine ganz persönlichen" Ansichten. Juristen und Politprofis war schon damals vor Schreck der Unterkiefer weggeklappt, sagt Michael Gessat.

Tatsächlich hat Trump ja dann über seinen "privaten Account" so ziemlich alles rausgehauen: von "Mexiko wird seine Mauer selber zahlen" bis zu "Gleich fliegen die Raketen nach Syrien los".

Klage war erfolgreich

2017 hatten daher einige von Trump geblockte User sowie ein Universitätsinstitut Klage eingereicht und gesagt: Der Account ist definitiv nicht privat.

Diese Kläger haben jetzt Recht bekommen: Eine New Yorker Bundesrichterin hat entschieden, der Account @realdonaldtrump sei ein "von der Regierung betriebenes öffentliches Forum". Jede Einschränkung der Meinungsfreiheit komme dort also nicht in Frage.

Rechte der Geblockten gehen vor

Zwar haben natürlich grundsätzlich auch Regierungsvertreter das Recht, die Meinung eines anderen zu ignorieren. Der entscheidende Punkt, sagt Michael Gessat, war in diesem Fall aber eben nicht, dass Trump die unliebsamen Follower nicht mehr sehen will, sondern dass die Geblockten nicht mehr posten können, dass ihnen also der Zugang zu diesem öffentlichen Forum versperrt wird.

Das Weiße Haus reagiert mit Unverständnis

Das Justizministerium hält das Urteil für falsch und überlegt, in Berufung zu gehen. Unser Netzreporter hält es aber für eher unwahrscheinlich, dass man ernsthaft in Zweifel stellen wird, dass es sich bei @realdonaldtrump um einen privaten Account handelt.

"Der Account gehört zu Trumps Regierungstätigkeit – und zwar auf heftigste Weise."
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter

Die Zeitung "Boston Globe" hat gerade wieder ausführlich darüber berichtet, dass über @realdonaldtrump höchstwahrscheinlich eben nicht nur der Präsident selbst, sondern auch sein Presse- beziehungsweise PR-Team twittert. Das Weiße Haus wollte das bisher aber noch nicht bestätigen.

Bei Wired äußern sich Rechtsexperten dazu, ob das Urteil jetzt auch auf andere Streitigkeiten ähnlicher Art übertragbar ist – etwa auf den Fall einer amerikanischen Uni, die radikale Peta-Tierschützer auf ihrer Facebookseite geblockt hat. Ist das ein öffentlicher, digitaler Raum oder gilt da noch das Hausrecht des Forenbetreibers?

Mehr zum Thema:

Shownotes
US-Gericht zum Twitter-Präsidenten
Trump darf keine Follower blocken
vom 24. Mai 2018
Moderation: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter