In den USA laufen mehrere Sammelklagen gegen Elon Musk. Die Vorwürfe: Verstoß gegen Transparenzpflichten und Börsenregeln sowie Aktienkurs- und Marktmanipulation.
Es ist mittlerweile ein lange und skurrile Geschichte: Elon Musk, einer der reichsten Männer der Welt, will für 44 Milliarden Dollar den Kurznachrichtendienst Twitter kaufen. Erst sträubt sich das Twitter-Management, dann gibt es nach. Als nächstes wird darüber diskutiert, dass Musk in den Verwaltungsrat soll, dann doch nicht. Anschließend hat Musk plötzlich Bedenken, ob Twitter nicht voller Fake-Accounts und Bots ist. Er will das klären lassen – und legt den Kauf auf Eis. Der Aktienkurs von Twitter ist derweil in großen Turbulenzen, der von Musks Stamm-Unternehmen Tesla auch.
"Laut der ersten Sammelklage hat Musk seine Mitteilungspflicht im März verletzt, als er schon 5 Prozent der Twitteraktien gekauft hatte."
In den USA sind deswegen nun mehrere Sammelklagen gegen Elon Musk eingereicht worden. Die Vorwürfe lauten: Verstoß gegen Transparenzpflichten und Börsenregeln sowie Aktienkurs- und Marktmanipulation.
Bei den Transparenzverstößen geht es um Folgendes: Es gibt Regeln, wonach ein Investor einen massiven Einstieg in eine Aktienunternehmen öffentlich bekannt machen muss. Sobald ein Käufer oder eine Käuferin einen bestimmten Prozentsatz an Aktien oder einen bestimmten Anteil am Unternehmen überschreitet oder weitere Käufe plant, muss das öffentlich gemacht werden. Der Sinn dieser Regelung ist, dass die anderen Aktionäre einen Handlungsspielraum behalten, um darauf zu reagieren – und nicht einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden.
"Der Sinn dieser Regelung ist, dass so eine Unternehmensübernahme nicht als Nacht- und Nebelaktion ablaufen soll – dass ein Investor nicht die übrigen Aktionäre vor vollendete Tatsachen stellt."
Elon Musk hatte zunächst ein Aktienpaket gekauft, bevor er dann verkündete, dass er Twitter komplett übernehmen möchte. Laut Sammelklage hat Musk bereits im März – als er 5 Prozent der Aktien übernehmen wollte – gegen diese Mitteilungspflicht verstoßen. "Er hat, so die Klage, dann auch die weiteren Käufe zu einem günstigeren Kurs machen können, als es nach einer Mitteilung möglich gewesen wäre – der Twitterkurs ist ja durch die spätere Interessenbekundung und Übernahmeankündigung erwartbar gestiegen", erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Michael Gessat.
Vorwurf: Markt- und Kursmanipulation
Elon Musk wird auch Markt- und Kursmanipulation vorgeworfen, weil er Tweets über seine plötzlichen Bedenken veröffentlichte, dass es bei Twitter zu viele Bots und Fake-Accounts geben könnte. Damit stellte er den angemessenen Wert des Unternehmens infrage. "Musk hat da ja auch explizit gesagt, er könne sich einen niedrigeren Kaufpreis vorstellen als die ursprünglich geplanten 44 Milliarden Dollar", sagt Michael Gessat. In dieser Klage wird argumentiert: Die Tweets hätten den Twitter-Kurs massiv absacken lassen, während andere Technologie-Aktien im Börsenindex NASDAQ durchaus stiegen. Elon Musk habe das getan, um den Kaufpreis zu drücken – aber damit natürlich das Vermögen der anderen Twitter-Aktionäre massiv geschädigt, so der Vorwurf.
Die Sache ist, wer in Aktien investiert, muss mit Kurskapriolen rechnen – und Aktionär*innen können manchmal auch von Übernahmegerüchten profitieren. Es gibt also immer ein gewisses Risiko. Michael schätzt diesen Fall jedoch als besonders ein, weil Elon Musk so eine enorme Reichweite auf Twitter hat und damit die Kurse von Aktien – wie auch von Cyberwährungen – direkt beeinflussen kann.