Upskirting – wenn Menschen irgendwem heimlich unter den Rock fotografieren – wird in Großbritannien seit Anfang des Jahres mit Gefängnis bestraft. Zwei Frauen wollen das auch für Deutschland und haben eine Petition gestartet.
Gina Martin ist selbst Opfer von Upskirting geworden und hat in Großbritannien die Debatte angestoßen. Seit Anfang 2019 drohen bis zu zwei Jahren Haft für Upskirting. Ida Sassenberg und Hanna Seidel wollen das nun auch für Deutschland und haben eine Petition gestartet.
Für Ida besteht bei Upskirting eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden sollte. Hanna ist selbst zweimal Opfer von Upskirting geworden. Beim ersten Mal war sie 13 Jahre alt und in einem Ferienlager auf Borkum. Damals waren es sogar Lehrer, die den Mädchen ihre Kameras unter den Rock gehalten haben.
"Wir haben alle getanzt und hatten Röcke an. Nach der Klassenfahrt haben uns unsere Lehrer erzählt, dass Lehrer von einer anderen Schule mit Kameras unterwegs waren und uns unter die Röcke gefilmt haben."
Beim zweiten Mal war Hanna 16 und auf einem Festival. Den Polizeibeamten in der Nähe hat sie das Upskirting gemeldet, doch die hätten nichts tun können, erzählt sie. Sie hat selbst den Täter gestellt und von ihm verlangt, er solle die Fotos löschen, der habe sie aber nur ausgelacht und beschimpft.
Upskirting nur strafbar, wenn Fotos weiterverbreitet werden
Nach der aktuellen Rechtslage ist es erlaubt, Upskirting-Fotos für sich privat zu besitzen. Macht jemand heimlich Fotos unter den Röcken von Frauen in einem privaten Raum, in einer Wohnung, im Schwimmbad oder im Supermarkt und verteilt die Fotos anschließend im Netz über Facebook oder Tauschbörsen, dann ist das verboten.
Keine sexuelle Belästigung
Upskirting gilt in Deutschland als Beleidigung und nicht als sexuelle Belästigung, weil es nicht zu einer Berührung kommt. Einige Amtsgerichte haben Upskirting wegen "Beleidigung auf sexueller Grundlage" verurteilt. Da ist die Rechtsprechung noch nicht eindeutig. Der Bundesgerichtshof ist anderer Meinung. Eine Höchststrafe von zwei Jahren würde auch nur bei hartnäckigen Wiederholungstätern verhängt werden.
Eine Statistik über Upskirting-Vorfälle gibt es nicht, da es sich nicht um einen gesonderten Straftatbestand handele. Rechtsanwalt Udo Vetter glaubt, dass es auch sehr schwierig ist, Upskirting statistisch zu erfassen. Zum einen bringen die meisten Menschen Upskirting nicht zur Anzeige, weil sie es vielleicht selbst nicht bemerken oder weil die Hemmschwelle zu groß ist.
"Die Dunkelziffer ist groß, weil betroffene Frauen in sexuell bezogenen Dingen eine große Hemmschwelle haben, sich an die Behörden zu wenden. Wenn sie dann noch feststellen, dass das gar nicht strafbar ist, dann werden sie sich das dreimal überlegen."
Hanna kennt aus ihrem Bekanntenkreis noch mehr Upskirting-Fälle und seit die Petition online ist, melden sich immer mehr Frauen, die von ähnlichen Vorfälle berichten.
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