Trotz den Protesten und der Kritik 2019 arbeitet die Bundespolitik weiterhin daran, die von der EU beschlossene Urheberrechtsreform in das nationale Recht einzubetten. Seit Oktober gibt es einen Referentenentwurf, der noch durch die Ressortabstimmung muss. Ein Zwischenstand.

Die Reform des Urheberrechts kommt – auch wenn sie weiterhin umstritten ist. Bis zum 7. Juni 2021 muss sie ins nationale Recht übertragen sein.

Seit ihrem Beschluss Mitte April 2019 standen der Artikel 17 und das Thema Uploadfilter besonders stark in der Kritik. Der Einsatz von Uploadfiltern auf kommerziellen Onlineplattformen, wie Youtube, Facebook oder Instagram, sei ein Widerspruch der Internetkultur, so hieß es damals. Fehleranfällige Software, die alle Inhalte erst mal überprüfe, gefährde die Meinungsfreiheit und Kreativität der User, befürchteten die Gegner der Reform.

Uploadfilter kommen doch

Das erste Diskussionspapier des Bundesjustizministeriums im Sommer 2020 hat bereits deutlich gemacht: Grundsätzlich ausgeschlossen sind die Uploadfilter nicht. Der aktuelle Referentenentwurf des Ministeriums sieht Onlineplattformen jetzt noch stärker in der Pflicht, Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen, was die Alternativen zu Uploadfiltern stark eingrenzt.

Bagatellschranke in der Kritik

Um deren Einsatz abzudämpfen, ist unter anderem eine Bagatellschranke geplant. Diese Maßnahme ist gerade im Fokus der Diskussion.

Die Bagatellschranke soll urheberrechtlich geschütztes Material wie Karikaturen, Parodien oder Imitationen für nicht-kommerzielle Zwecke erlauben. Das bezieht sich auf Zitate beziehungsweise Ausschnitte von bis zu 20 Sekunden eines Films oder Tons, 1.000 Zeichen von einem Text und bis zu 250 Kilobyte Datenvolumen bei Bildern oder Grafiken. Für die Nutzung sollen die Onlineplattformen den Rechteinhabern eine Pauschalvergütung zahlen.

"Wir kriegen dann in Deutschland so etwas wie das, was man in den USA 'Fair Use' nennt. Also ein Urheberrecht, das kleinere Nutzungen erlaubt."
Johannes Kuhn, Dlf-Korrespondent im Hauptstadtstudio

Kritik gegen die Bagatellschranke kommt neben dem Wirtschaftsministerium auch von den Rechteinhabern selbst. Sie sagen: Statt den Rechteinhabern profitieren die Onlineplattformen von der Regelung.

"Pre-Check" vor "Pre-Flagging"

Zudem soll es auf Druck des Wirtschaftsministeriums und der Union ein "Pre-Check-Verfahren" vor dem Upload geben. Das heißt: "Ich als Nutzer bekomme in dem Moment, in dem ich etwas hochlade, die Info: Hier ist schon ein Rechteinhaber, der das Urheberrecht geltend macht", erklärt Korrespondent Johannes Kuhn im Hauptstadtstudio.

Handelt es sich beispielsweise um ein Zitat, können Nutzer und Nutzerinnen im Anschluss ein "Pre-Flagging" machen. Damit geben sie vor dem Upload an, dass es sich um eine erlaubte Nutzung handelt. Plattformen dürfen Inhalte mit "Pre-Flagging" erst mal nicht blockieren. Das ist die sanftere Version eines Uploadfilters, so unser Korrespondent.

Leistungsschutzrecht? Vage Definition

Neben den Uploadfiltern ist auch weiter das Leistungsschutzrecht in der Kritik, das kleinste Textausschnitte wie Überschriften schützen soll und ihre Verwertung kostenpflichtig macht. Hier ist aber noch immer offen, wie lang die Ausschnitte sein dürfen. Auch der aktuelle Referentenentwurf liefert keine genaue Definition. Stattdessen hat er die EU-Richtlinie übernommen, die einfach besagt, dass kurze Ausschnitte möglich sind.

Machen Suchmaschinen wie Google Inhalte von Verlagen anderen zugänglich, sollen Verlage zwar an den Einnahmen der Suchmaschine beteiligt werden. Aber durch die vage Formulierung "kurze Ausschnitte" bedeutet für die Verlage: Sie müssen sich weiterhin mit den großen Onlineplattformen selbst einigen.

Das Problem: Verlage sind auf die Ausspielwege und Reichweite der Suchmaschinen angewiesen. Sind sich beide Parteien uneinig, könnte Google sie theoretisch von seinen Kanälen, beispielsweise Google News, streichen.

Shownotes
Urheberrechtsreform
Uploadfilter auf dem Weg ins deutsche Recht
vom 21. November 2020
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Johannes Kuhn, Deutschlandfunk-Korrespondent