Es ist grau und kalt und der Sommer ist so fern. Aber es ist auch Jahresanfang, wir haben noch unseren kompletten Jahresurlaub und können planen. Unsere Autorin Rahel Klein hat ein paar Tipps, worauf wir beim Einplanen der Urlaubstage - aus arbeitsrechtlicher Sicht - achten sollten.

Wer im Modell der klassischen Fünftagewoche arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 20 Urlaubstage im Jahr. Um diesen Urlaub zu nehmen, gibt es in vielen Unternehmen einen gewissen Vorlauf, das heißt, wir können nicht heute kommen und unserer Chefin sagen: "Ab morgen bin ich dann mal für drei Wochen weg." Diese Fristen sind allerdings nicht gesetzlich geregelt. Jedes Unternehmen geht damit anders um. Wer neu im Job ist, sollte sich also bald schlaumachen, wie lange vorher im Unternehmen der Urlaubsantrag eingereicht werden muss.

"Manche Unternehmen fragen schon mehr als ein Jahr im Voraus ab, wer wann seinen Jahresurlaub nehmen will."
Rahel Klein, Deutschlandfunk Nova

Wenn ein Chef oder eine Chefin euren Urlaubsantrag ablehnt, dann darf er oder sie das nur aus sehr dringenden, betrieblichen Gründen. Zum Beispiel, wenn ihr in einer Lebkuchenmanufaktur arbeitet und ausgerechnet in der Hauptphase der Produktion euren Jahresurlaub nehmen wollt. "Dann kann der Chef schon sagen: Nein, das geht nicht, wir brauchen hier jede Arbeitskraft, sonst läuft der Laden nicht", erklärt Rahel. Oder, wenn sehr viele Mitarbeiter krank sind, dann kann es auch sein, dass der Chef sagt: 'Wir brauchen dich, du kannst jetzt keinen Urlaub machen.' Da muss im Einzelfall dann aber abgewogen werden.

Auszahlung nur bei Jobende

Wenn ihr vorhabt, euren Job zu wechseln und wisst: Da bleiben am Ende noch Arbeitstage übrig, gibt es die Möglichkeit, dass ihr euch die Tage auszahlen lasst. Das geht allerdings nur, wenn ihr diese Urlaubstage wirklich nicht mehr nehmen könnt, wenn ihr zum Beispiel noch einen Job zu Ende bringen müsst.

"Manchmal haben Arbeitnehmer die Idee und sagen: 'Oh, ich arbeite so gerne. Mir ist es auch lieber, das Geld zu bekommen. Ich will von meinen 20 Urlaubstagen zehn ausbezahlt bekommen.' Das geht nicht."
Sandra Flämig, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Ihr solltet vor allem auch darauf achten, wie es in eurem Unternehmen mit dem Resturlaub gehandhabt wird, das heißt, wenn ihr Ende des Jahres noch Urlaubstage habt, die ihr mit ins nächste Jahr nehmen wollt. Das ist nur bedingt möglich. Vor allem braucht ihr gute Gründe, zum Beispiel wenn ihr krank wart oder so viel zu tun hattet, dass ein Urlaub einfach nicht drin war.

"Dann findet automatisch eine Übertragung statt - bis Ende März des Folgejahres. Da musst du auch keinen extra Antrag stellen."
Rahel Klein, Deutschlandfunk Nova

Gerade beim Thema Resturlaub gibt es auch immer wieder Streit. Zum Beispiel, wenn Arbeitnehmer keinen Urlaubsantrag gestellt haben, weil so viel los war. In diesem Zusammenhang läuft derzeit auch eine Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Es geht um die Frage: Wer trägt eigentlich die Verantwortung dafür, dass der Urlaub genommen wird?

Normalerweise müssen wir uns selbst darum kümmern, sonst verfällt der Urlaub. In den wenigsten Fällen werden die Vorgesetzten sagen: "Gehen Sie mal in Urlaub, Sie haben noch zehn Urlaubstage übrig."

Wenn Dich der Chef in Urlaub schickt

Es gibt allerdings eine EU-Richtlinie, in der steht, dass alle Mitgliedsländer Maßnahmen treffen müssen, damit jeder Arbeitnehmer mindestens vier Wochen Urlaub machen kann. Und jetzt muss der EuGH klären, ob das vielleicht bedeutet, dass sich der Arbeitgeber bald drum kümmern muss, sagt Sandra Flämig: "Wenn jetzt der EuGH entscheidet, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, den Arbeitnehmer in einem solchen Fall in Urlaub zu schicken und den Urlaub zu gewähren, dann müssen Arbeitgeber in Zukunft wirklich darauf achten, wie viel Urlaub ihre Mitarbeiter schon genommen haben. Und die dann auch in Urlaub schicken. Sonst läuft der Urlaub auf und summiert sich."

Eine mögliche Konsequenz: Wenn er das nicht macht, dann könnte es sein, dass wir Resturlaub viel länger mitnehmen können. Der dürfte dann nämlich eigentlich nicht mehr verfallen – denn der Chef ist ja schuld, wenn er nicht drauf besteht, dass wir Urlaub machen.

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Shownotes
Urlaubsantrag
Euer Recht auf Erholung
vom 09. Januar 2018
Gesprächspartnerin: 
Rahel Klein, Deutschlandfunk Nova
Moderatorin: 
Sonja Meschkat