Luxemburg gründet eine Weltraumagentur und hat auch schon ein Gesetz erlassen, das die eigenen Aktivitäten in Sachen Weltraum-Bergbau regelt. Ein Experte für internationales Recht hält das für völkerrechtswidrig.

In Luxemburg startet die Luxembourg Space Agency (LSA), Luxemburgs eigene Weltraumagentur. Eins ihrer Themen: Abbau von Rohstoffen im Weltall, etwa Gold, Platin, Kobalt.

Luxemburg ist seit jeher interessiert an Themen, die mit dem Weltall zu tun haben, und zum Beispiel mit der Satelliten-Betreibergesellschaft SES S.A. verdient Luxemburg viel Geld. Von daher passt es sozusagen in die Reihe, wenn das Großherzogtum seine Aktivitäten in Sachen Weltraum-Bergbau vorantreibt.

Luxemburg hat ein nationales Gesetz zum Weltraum-Bergbau erlassen

Bei dem Vorhaben stellen sich aber mindestens zwei Fragen: 

  1. Wie realistisch ist das Ganze? 
  2. Und in welchem rechtlichen Rahmen bewegt sich Luxemburg, wenn es eigenmächtig Lizenzen zum Abbau von Rohstoffen im All erteilt?

Besonders letztere Frage betrifft im Prinzip die ganze Welt. Denn Interesse an Rohstoffen haben viele Länder, und das Weltall ist keinem einzelnen Land zuzuordnen. Das Problem: Luxemburg hat nicht nur eine eigene Weltraumagentur gegründet, sondern 2017 auch ein nationales Gesetz erlassen, das es Bürgern und Unternehmen erlauben soll, sich Weltraum-Ressourcen anzueignen.

"Ich befürchte, dass besonders die USA keine Lust auf eine internationale Regelung haben."
Stephan Hobe, Professor an der Universität Köln und Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht

"Das luxemburgische Gesetz gibt die Möglichkeit, Eigentumsrechte an Ressourcen zu erwerben", sagt Stephan Hobe, Professor an der Universität Köln und Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht, "und das halte ich für völkerrechtswidrig."

Die USA haben ein ähnliches Gesetz erlassen - beide Länder hätten nach Auffassung von Stephan Hobe aber gar nicht die Zuständigkeit gehabt, diese Frage zu regeln. "Diese hätte immer international geregelt werden müssen."

Regelungen mit Schlupflöchern

Dass die USA und Luxemburg eigene Gesetze machen, liegt auch daran, dass es noch keine konkrete internationale Regelung zum Weltraum-Bergbau gibt:

  • Das wichtigste zwischenstaatliche Abkommen ist der internationale Weltraumvertrag aus dem Jahr 1967, der das Aneignen von Territorium auf Himmelskörpern untersagt. Das Problem: Das Aneignen von Territorium muss nicht unbedingt auch den Abbau von Ressourcen wie Gold und Platin umfassen. Rechtsprofessor Stephan Hobe spricht hier von einer "Regelungslücke".
  • Das internationale Mondabkommen von 1979 wird schon etwas konkreter, was nicht nur für den Mond, sondern auch für alle anderen Himmelskörper gilt. Laut Hobe erlaube es wahrscheinlich den Abbau von Rohstoffen auf zum Beispiel Asteroiden, legt aber auch fest, dass die abgebauten Rohstoffe einem internationalen Verteil-Regime unterworfen sind.

Stephan Hobe fordert, die Nutzung von Ressourcen im Weltall international zu regeln. "Ich befürchte aber, dass besonders die USA da keine Lust zu haben, weil sie dann auf andere stärker Rücksicht nehmen müssten." Ein weiterer Aspekt, über den international diskutiert werden müsste: Wie sehr wird die Umweltverträglichkeit bei einem möglichen Weltraum-Bergbau berücksichtigt.

Noch viel Zeit

So ungeklärt viele Fragen rund um den Abbau von Ressourcen im Weltall sind, so unkritisch ist das alles - zumindest noch. Zwar können durch nationale Gesetze und Investitionen in Forschung und Entwicklung die zukünftigen Verhandlungen erschwert werden, doch zumindest haben alle Beteiligten noch viel Zeit, sich zu unterhalten. Denn bis tatsächlich eine Rakete Richtung Asteroid zwischen Mars und Jupiter fliegt und dort nach einem Metall oder einer selten Erde gräbt, werden noch einige Jahrzehnte vergehen. Zurzeit können wir nicht einmal jemanden zum Mond bringen, auch die USA und Luxemburg nicht.

Mehr zum Thema:

Shownotes
Neue Weltraumagentur LSA
Weltraum-Bergbau: Luxemburgs Alleingang
vom 12. September 2018
Moderator: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Stephan Hobe, Professor an der Universität Köln und Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht