Schimmel in der Wohnung ist echt fies – und auch gesundheitsschädlich. Am 05. Dezember 2018 hat sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Thema befasst: In dem Prozess ging es darum, ob schon das Risiko von Schimmelbildung ein Grund ist, die Miete zu mindern. Unsere Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Verena von Keitz hat sich den Fall angeschaut.

Der Fall, um den es vor Gericht ging: Zwei Mieter wohnen in Häusern des gleichen Vermieters in Glinde in Schleswig-Holstein. Die Häuser wurden 1968 und 1971 gebaut, die Wohnungen sind günstig, aber nicht gedämmt. Und in der Zeit von Oktober bis März, sagen die Mieter, besteht wegen mehrerer Wärmebrücken an verschiedenen Stellen der Wohnungen das Risiko, dass sich Schimmel bildet.

Das BGH hebt das Urteil der ersten Instanz auf

Die Mieter hatten deshalb auf Mietminderung geklagt und auch auf einen Vorschuss vom Vermieter für eine Innendämmung in Höhe von 12.000 Euro verlangt. Vor dem Landgericht in Lübeck hatten sie mit ihrer Klage Erfolg, aber der Vermieter ging in Revision und der BGH hat jetzt diese Urteile aufgehoben.

Heißt: Die Mieter bekommen kein Geld für die nachträgliche Dämmung und dürfen die Miete auch nicht mindern. Der Bundesgerichtshof begründet sein Urteil damit, dass die Häuser den Vorschriften entsprechen, die zum Zeitpunkt des Baus gegolten haben. Und Wärmebrücken seien in Gebäuden aus dieser Zeit einfach normal und kein sogenannter Sachmangel. Daher sei der Vermieter auch nicht verpflichtet, die Häuser zu dämmen. Außerdem sei es den Mietern zuzumuten, etwas mehr zu lüften und zu heizen als in einem Haus ohne Wärmebrücken.

Richtig heizen und lüften, um Schimmel zu vermeiden

Wärmebrücken sind kalte Stellen an der Wand. Kalt deswegen, weil das Haus zum Beispiel nicht gut gedämmt ist. Wenn wir heizen, dann setzt sich an genau diesen kalten Stellen die in der Luft enthaltene Feuchtigkeit ab. 

Schimmelpilzsporen fliegen überall durch die Luft, feucht-warme Stellen sind für sie ideal, um sich zu vermehren. Solche feuchten Stellen in der Wohnung sind oft mit Temperaturunterschieden zwischen Raumluft und Wand verbunden, denn kalte Luft kann weniger Wasserdampf aufnehmen und halten als wärmere Luft. Wenn jetzt feuchte, warme Luft auf eine kühle Oberfläche trifft, dann kühlt sie ab und dabei entsteht Kondenswasser. 

"Mit regelmäßigem Lüften können wir dafür sorgen, dass die Feuchtigkeit raus zieht, die jeden Tag durchs Duschen oder beim Wäschetrocknen, beim Kochen, aber auch beim Atmen in die Wohnung kommt."
Verena von Keitz, Deutschlandfunk Nova

Beim regelmäßigen Lüften ersetzen wir diese warme feuchte Luft durch kühlere trockene Luft von außen, die dann wieder den nächsten Schwall Duschnebel und Atemluft aufnehmen kann.

Im Fall der beschriebenen Wärmebrücken in der Außenwand nützt Lüften jedoch nicht unbedingt viel. Oder auch in Bädern, die kein Fenster und keine vernünftige Lüftung haben. Da müssen wir ordentlich heizen, am besten die Fliesen nach dem Duschen abwischen, nasse Handtücher nicht im Bad trocknen, die Badezimmertür auflassen und am besten noch einen Ventilator aufstellen – damit die Luft zirkuliert. 

Neubauten haben besonders viele Probleme mit Schimmel

Das Problem der Schimmelbildung ist übrigens bei Neubauten und sanierten Häusern besonders groß. Der Grund: Durch gute Dämmung der Fenster ist der Luftaustausch viel geringer. Das wiederum hat zur Folge, dass die Bewohner besonders viel lüften sollten. Im Winter hat bedeutet das, dass viel Wohnungswärme verloren geht – und die Bewohner dann mehr heizen müssen. 

In gut isolierten Neubauten gibt es darum inzwischen oft sogenannte kontrollierte Wohnraumlüftungsanlagen, die für frische Luft sorgen. Gleichzeitig halten Wärmetauscher die warme Luft im Haus. 

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Shownotes
BGH-Urteil
Wenn die Wände schimmeln
vom 05. Dezember 2018
Gesprächspartnerin: 
Verena von Keitz, Deutschlandfunk Nova
Moderator: 
Ralph Günther