Immer wieder kommt in Deutschland die Debatte auf, das Wahlalter auf 16 zu setzen. Es gibt aber noch deutlich mehr Gruppen als die unter 18-Jährigen, die auch dieses Mal nicht zur Wahl antreten dürfen.
14 Prozent aller Volljährigen in Deutschland dürfen nicht wählen. Zur größten Gruppe gehören die Menschen, die in Deutschland leben, aber keine Staatsangehörigkeit besitzen. Im Moment gibt es in Deutschland zehn Millionen Volljährige ohne deutschen Pass. Egal, wie lange sie hier schon leben, arbeiten, Steuern zahlen oder sich in Vereinen engagieren – ohne Pass gibt es keinen Wahlschein, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Dominik Peters.
Um das zu ändern, müsste man das Grundgesetz ändern, denn da steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Und als Volk werden derzeit eben nur offizielle Staatsbürgerinnen- und bürger gezählt, erklärt der Politikwissenschaftler Arndt Leininger. Für eine Änderung des Grundgesetztes gibt es derzeit noch keine Mehrheit.
Mehr Repräsentation aller in Deutschland lebender Menschen
Für Arndt Leininger stellt sich hier die Frage, ob es bei einer so großen Zahl wie 11,4 Millionen Menschen, bei der er auch Nicht-Volljährige einberechnet, noch zeitgemäß sei, diese von der Wahl auszuschließen.
"Man kann sich natürlich die Frage stellen angesichts von 11,4 Millionen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die mangels Staatsbürgerschaft auf Dauer von politischer Beteiligung ausgeschlossen sind, ob das noch zeitgemäß ist."
Viele Initiativen sagen deshalb: Der Demokratie würde es guttun, wenn auch diese Menschen wählen dürften. Wer das Gefühl hat, seine Interessen werden vertreten, könne sich noch mehr mit Deutschland identifizieren und sich als Teil der Gesellschaft fühlen.
Menschen mit geistiger Behinderung dürfen wählen
Bis zur vergangenen Bundestagswahl galt auch noch, dass Menschen, die in Vollbetreuung leben – meistens sind das Menschen mit einer geistigen Behinderung oder mit Demenz – ebenfalls nicht wählen gehen dürfen. Laut Bundeszentrale für politische Bildung sind das 85.000 Menschen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz aber inzwischen für rechtswidrig erklärt. Bereits bei der Europawahl 2019 durften die Betroffenen ihre Stimme abgeben.
Entzogenes Wahlrecht durch besondere Straftaten
Andere dürfen nicht wählen, weil sie ihr Wahlrecht durch eine Straftat verloren haben. Das gilt aber nicht per se für alle Straftäterinnen und Straftäter. Kein Wahlrecht bekommen Menschen, die vom Gericht als schuldunfähig eingestuft wurden und in einer forensischen Psychiatrie untergebracht sind. Auch Menschen, die wegen staatsgefährdender Straftaten, wegen Landesverrats oder Wahlfälschung verurteilt wurden, können Richterinnen und Richter vorübergehend das Wahlrecht entziehen.
Extra Beantragung zur Aufnahme ins Wählerverzeichnis
Wer im Ausland lebt, darf grundsätzlich seine Stimme abgeben. Wer jedoch seit 30 Jahren ununterbrochen im Ausland lebt und vereinfacht gesagt auch sonst nicht nachweisen kann, dass er noch viel mit Deutschland zu tun hat, darf nicht mehr wählen, erklärt Dominik Peters. Dennoch sind für alle Menschen, die im Ausland leben die Hürden für eine Wahl etwas größer. Denn sie sind nicht automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen und müssen das extra beantragen.
"Um an der Wahl teilnehmen zu können, braucht man eine Meldeadresse, sonst kriegt man keinen Wahlschein."
Dasselbe gilt für Wohnungslose in Deutschland. Denn nur, wer eine Meldeadresse hat, bekommt einen Wahlschein. Die Beantragung sei für viele Wohnungslose aber zu kompliziert, weshalb sie oft einfach gar nicht wählen gehen, erklärt Dominik Peters. Das bedeutet auch, dass ihre Interessen bei der Wahl kaum vertreten werden können.