In Siegen beginnt ein Mammutprozess gegen 32 ehemalige Wachleute in einem Flüchtlingsheim in Burbach in Nordrhein-Westfalen. Vor vier Jahren hatten sie Flüchtlinge misshandelt und gedemütigt.

Wachleute posieren grinsend neben einem gefesselten Flüchtling, einer stellt seinen Fuß auf den Nacken des am Boden liegenden Mannes. Ein anderer Geflüchteter wird gezwungen, sich auf eine mit Erbrochenem verschmutzte Matratze zu legen. Davon existiert sogar ein Video, das einem Journalisten zugespielt worden war und damit die Ermittlungen ausgelöst hatte.

Die Bilder der verstörenden Vorfälle, die sich zwischen Ende 2013 und September 2014 in der Notaufnahme-Einrichtung des Landes Nordrhein-Westfalen in Burbach ereignet haben sollen, gingen um die Welt. Der Hagener Polizeipräsident Frank Richter hatte damals fassungslos von Bildern gesprochen, "die man sonst nur aus Guantanamo kennt", dem umstrittenen US-Gefangenenlager.

Ein Mammutprozess beginnt

Jetzt beginnt in Siegen der Strafprozess gegen 32 Angeklagte. Die Beschuldigten im Alter zwischen 24 und 63 Jahren sollen in 54 Fällen Flüchtlinge eingesperrt, misshandelt, gequält oder gedemütigt haben. Ursprünglich waren es sogar 38 Angeklagte. Sechs davon haben gestanden und "einen Deal gemacht", wie es heißt.

"Der Prozess wird in einer Kongresshalle stattfinden, weil die 32 Angeklagten samt Anwälten, Nebenklägern, Richtern, Angehörigen, Medien und Co. nicht in einen normalen Gerichtssaal hineinpassen."
Vivien Leue, Deutschlandfunk Nova

Das Landgericht rechnet mit einem großen Andrang und hat die Verhandlungen in die Siegerlandhalle, ein Kongresszentrum, verlegt. Für das Mammutverfahren sind Terminen zunächst bis Mai 2019 anberaumt. Zehntausende Aktenseiten mussten vor Prozessbeginn durchforstet werden.

Wahrscheinlich vor allem Geld- und Bewährungsstrafen

Den Angeklagten drohen wegen Nötigung und Freiheitsberaubung wahrscheinlich Geld- und Bewährungsstrafen, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporterin Vivien Leue. Einigen Angeklagten wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Wenn diese Personen schon vorbestraft seien, könne es auch zu einer Gefängnisstrafe kommen.

In den Jahren 2014 und 2105, während des Höhepunkts der Flüchtlingskrise, musste schnell Personal eingestellt werden, um die Migranten in den neu geschaffenen Flüchtlingsheimen aufnehmen zu können. Damals habe es offenbar keine oder nur unzureichende Sicherheitsüberprüfungen gegeben. Lediglich beim Ordnungsamt hätten die Betreiberfirmen von Notunterkünften angeben müssen, wen sie beschäftigen. 

Konsequenzen für das Sicherheitskonzept

Die Vorfälle in Burbach haben dann eine breite Diskussion ausgelöst. "So etwas darf nie wieder vorkommen", sagte damals etwa Ralf Jäger, der damalige NRW-Innenminister – und kündigte Konsequenzen an: Die Sicherheitsfirmen sollten besser überprüft werden. Es müsse klar sein, wie die Firmen ihre Mitarbeiter rekrutieren.

Genau das habe sich inzwischen auch zum Positiven geändert, sagt Vivien Leue: Bei Sicherheitsüberprüfungen werde nun etwa vorbestraften Tätern verboten, in Flüchtlingsheimen zu arbeiten – erst recht denjenigen, die durch rechtsextremistische Taten aktenkundig wurden. Einer der nun angeklagten Wärter soll nämlich ein eindeutig rechtsextremistisches Tattoo gehabt haben. 

In der Regel werden die exakten Bedingungen für die Überprüfungen von den Bundesländern festgelegt, sagt Vivien Leue. Auf Bundesebene gab es 2016 dann aber auch die für alle Länder geltende Vorschrift, dass die Sicherheitsüberprüfungen alle drei Jahre erneuert werden müssen – um Radikalisierungen auszuschließen, die in der Zwischenzeit erfolgen könnten.

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Shownotes
Flüchtlingsheim in Burbach
Misshandlung von Migranten: Prozess gegen 32 Wachleute beginnt
vom 08. November 2018
Moderation: 
Till Haase
Gesprächspartnerin: 
Vivien Leue, Deutschlandfunk Nova