Bei der Organentnahme nach dem Tod gelten in anderen Länder auch andere Regeln. Lasst den Spenderausweis also im Gepäck und nehmt noch einen zweiten mit - auch innerhalb der EU.

Wie Organe gespendet werden und ob sie nach dem Tod entnommen werden dürfen, regelt jedes Land für sich. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rät deswegen dazu, den Ausweis auch in der Sprache des Landes mitzunehmen, in das ihr reist und bietet entsprechende Vordrucke zum Download an. Wir haben über die Unterschiede zwischen den Ländern mit Sabrina Loi aus unserer Nachrichtenredaktion gesprochen.

Entscheidungslösung in Deutschland

Es gelten die Organspenderegeln des jeweiligen Landes, in das ihr reist oder in dem ihr dauerhaft mit deutschem Pass lebt. Das gilt umgekehrt auch für ausländische Staatsbürger, die in Deutschland leben. In Deutschland gilt auch für sie die Entscheidungslösung. Das bedeutet, dass wir fundiert informiert werden sollen und auf Grundlage dieser Informationen eine Entscheidung zur Organspende treffen.

Noch ist der Organspendeausweis nicht verpflichtend

Jeder, der über 16 Jahre alt ist, bekommt regelmäßig Post von der Krankenkasse mit Informationsmaterial zur Organspende. Dabei ist ein Organspendeausweis, den ihr ausfüllen könnt - müsst ihr aber nicht. Das könnte sich ändern. 

Die Gesundheitsminister haben beschlossen, dass geprüft werden soll, ob man so eine Entscheidung verpflichtend einführen soll. Im Moment darf man in Deutschland Organe nur entnehmen, wenn der Mensch zu Lebzeiten zugestimmt hat, oder die Angehörigen nach dem Tod zustimmen.

"Wenn ich keine Entscheidung getroffen habe, dann werden meine Angehörigen gefragt. Über den eigenen Tod nachdenken ist unangenehm, aber wie schlimm muss das erst für die Angehörigen sein."
Sabrina Loi, Deutschlandfunk Nova Nachrichtenredaktion

Vergleichbare Lösungen bei der Organspende wie in Deutschland gelten in den folgenden EU-Ländern:

  • Dänemark
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Litauen
  • Rumänien
  • Schweiz

Ein anderer Weg die Organspende zu regeln ist die Widerspruchslösung. Das bedeutet: Organe dürfen nach dem  Tod entnommen werden, wenn ihr euch zu Lebzeiten nicht gegen die Entnahme ausgesprochen habt.

"Entweder ich widerspreche oder ich bin automatisch Organspender. Eine Regelung, die mittlerweile in Deutschland von den meisten Gesundheitsministern befürwortet wird."
Sabrina Loi, Deutschlandfunk Nova Nachrichtenredaktion

In den meisten europäischen Ländern gilt diese Widerspruchslösung schon. Zum Beispiel in:

  • Bulgarien
  • Frankreich
  • Irland
  • Italien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Türkei
  • Ungarn
  • Zypern

Gerade wenn man seine Organe nicht spenden möchte, dann sollte man einen Organspendeausweis mit über die Grenze nehmen.

Mehr zum Thema Organspende bei Deutschlandfunk Nova:

  • Organspende  |   Mehr Ausweise, aber weniger Entnahmen
  • Organspende  |   Spenderorgane werden unzureichend vermittelt
  • Organspenden  |   Das Spenderherz vom Drogentoten

Ihr habt Anregungen, Wünsche, Themenideen? Dann schreibt uns an Info@deutschlandfunknova.de

Shownotes
Organspende im Ausland
Spenderausweis mit ins Gepäck
vom 05. Juli 2018
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartnerin: 
Sabrina Loi, Nachrichtenredakteurin Deutschlandfunk Nova