Die Gratiszeitung "Extrablatt" macht Wahlwerbung für die AfD. Wer dahintersteckt, ist unklar. Klar ist nur, dass dafür ein Schlupfloch in der Parteienfinanzierung ausgenutzt wird.

Die Geschichte geht um ein paar Ecken - so wie das immer ist, wenn irgendwo viel Geld im Spiel ist und sein Ursprung im Verborgenen bleiben soll. 

Aber: Im Moment werden in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Gratiszeitungen mit dem Namen "Extrablatt" verteilt und ausgelegt, zum Beispiel in Supermärkten. 

Dieses "Extrablatt" macht Werbung für die AfD, berichtet über die "Asylindustrie" und "Angsträume in NRW" - mit einer Auflage von rund drei Millionen Exemplaren. Sicher ist, dass das sehr viel Geld kostet. Unklar ist aber, woher das Geld für die Wahlzeitung kommt. 

Parteispenden müssen transparent sein

Wenn das Geld direkt an die Partei geflossen wäre, dann müsste die Partei alle Spenden ab einer Höhe von 10.000 Euro in ihrem Rechenschaftsbericht offen legen. Spenden über 50.000 Euro müssen sogar sofort offen gelegt werden. Das erklärt Ulrich Müller von LobbyControl: "Klar ist, es muss am Anfang eine Großspende gegeben haben, damit so eine Wahlwerbung ermöglicht werden konnte."

"Natürlich können Menschen an Parteien spenden - das machen auch andere. Hier ist aber ein Schlupfloch im Parteiengesetz, das ausgenutzt wird."

Das Ganze ist aber so undurchsichtig, weil hinter dem "Extrablatt" ein Verein steckt: Der "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheit". Der Weg auf der Suche danach, wer wiederum hinter diesem Verein steckt, führt in die Schweiz. Eine Schweizer Werbeagentur kümmert sich um die Umsetzung der Wahlwerbung.

"Wem die AfD da zu Dank verpflichtet ist, weiß man nicht, und das ist eigentlich inakzeptabel. Wähler und Wählerinnen sollten wissen, welche Verbindungen eine Partei hat."

Wer aber genau zu dem Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheit gehört, ist nicht ganz klar. Dieser Verein also finanziert das "Extrablatt", das übrigens auch schon vor Wahlen in Berlin, im Saarland und Stuttgart verteilt wurde. 

Alice Weidel und Alexander Gauland, die Spitzenkandidaten der AfD, treten übrigens beide mit dem Vereinsvorsitzenden in der Öffentlichkeit auf, behaupten aber, es gebe keine Absprachen über diese Wahlwerbung.

Schlupflöchern im Parteiengesetz

Und da kommen wir zu den zwei Schlupflöchern im deutschen Parteiengesetz:

  1. Dadurch, dass die Wahlwerbung durch einen Verein finanziert wird, können die Geldgeber im Verborgenen bleiben. Die eigentlich geforderte Transparenz im Parteiengesetz wird dadurch umgangen.
  2. Die Bundestagsverwaltung hat keine Mittel, solche Fälle zu untersuchen. Ihre Arbeit als Kontrollbehörde bei der Parteienfinanzierung ist darauf beschränkt, Briefwechsel mit der AfD zu führen. Wenn die AfD nichts von sich aus zugibt, dann ist nichts zu machen.

Es gab schon früher einen ähnlichen Fall: Zum Beispiel hatte der Unternehmer Carsten Maschmeyer im Wahlkampf für Gerhard Schröder Anzeigen geschaltet, die zunächst nicht auf ihn zurückzuführen waren. Erst später kam heraus, woher das Geld für die Anzeigen kam.

"In so einer Systematik, dass es jetzt immer wieder einen Verein gibt, der für die AfD Wahlwerbung macht, habe ich das noch nicht erlebt."
Shownotes
Werbung für die AfD
Schlupfloch im Parteiengesetz
vom 02. Mai 2017
Gesprächspartner: 
Ulrich Müller, LobbyControl
Moderator: 
Thilo Jahn