Gesundheitsminister Jens Spahn will mit einem neuen Gesetz die Psychotherapie neu regeln: Bevor Patienten zu Psychotherapeuten in die Sprechstunde können, sollen sie von einem Experten begutachtet werden.

Derzeit läuft es folgendermaßen: Menschen mit zum Beispiel Depressionen, können sich direkt an einen Therapeuten wenden. Sie können einen Therapeuten oder eine Therapeutin aussuchen, anrufen und fragen, ob es einen freien Therapieplatz gibt. Viele Therapeuten sagen jedoch bereits an dieser Stelle ab, weil sie keine Therapieplätze frei haben.

Nach Zahlen der Bundespsychotherapeutenkammer warten Patienten im Schnitt fünf Monate auf den Beginn einer Therapie.

Eine Zwischenstelle soll entscheiden, wer schnell behandelt wird

Jens Spahn, Bundesminister für Gesundheit, will den Ablauf jetzt ändern und das Ganze beschleunigen, indem andere Experten dazwischen geschaltet werden, zum Beispiel Ärzte oder Therapeuten.

Sie sollen eine erste Untersuchung machen und dann entscheiden, welcher Patient wie schnell einen Therapieplatz bekommt. Je schwerer das psychische Problem ist, desto schneller soll es mit der Therapie losgehen.

Therapeuten und Betroffene kritisieren den Gesetzesentwurf von Jens Spahn

Obwohl dringend Handlungsbedarf besteht, gibt es Kritik für den Gesetzesentwurf von Jens Spahn, und zwar von verschiedenen Seiten:

  • Therapeuten kritisieren am neuen Gesetzesentwurf, dass eine zwischengeschaltete Stelle Patienten abschrecken könnte.
  • Der Bundesrat argumentiert ähnlich und spricht sich deswegen gegen das Gesetz aus.
  • 130.000 Menschen haben eine Petition gegen das geplante Gesetz unterzeichnet. In dieser Petition ist von einem "Hürdenlauf" für die Patienten die Rede. Den Patienten werde "aufgebürdet, oftmals enorme, hoch schambesetzte seelische Belastungen gegenüber Behandlern darzustellen, die sie danach in der Regel nicht wiedersehen werden und die sie nicht selbst nach Vertrauensgesichtspunkten gewählt haben".

Letzteres wird zum Beispiel vom freien Journalisten Lars Fleischmann bestätigt. Bei ihm wurde eine Depression diagnostiziert. Er sagt: Wenn jetzt noch eine Person hinzukomme, an die man sich wenden soll und die dann eben entscheidet, wie es weitergeht, dann werde die Hürde Hilfe in Anspruch zu nehmen noch größer.

"Depressionen, Angsterkrankungen oder Psychosen: Daraus, dass man sich dafür bei einer vorgeschalteten Stelle verteidigen muss, würde ich schließen, dass Therapiesuchende die Flinte ins Korn werfen."
Bei Lars Fleischmann wurde vor zwei Jahren eine schwere Depression diagnostiziert

Etwas dem Vorschlag von Jens Spahn ähnliches gibt es bereits seit dem vergangenen Jahr: Die Akutbehandlung. Das heißt: Wenn jemand dringend Hilfe braucht, hat er oder sie das Recht, schnell einen Termin für ein erstes Gespräch mit einem Therapeuten zu bekommen.

Die Therapeuten sind auch verpflichtet, diese Sprechstunden anzubieten. Das Problem: Viele Patienten bekommen zwar den Termin für die Akutbehandlung, müssen aber danach trotzdem noch lange auf die eigentliche Therapie warten. Die Bundespsychotherapeutenkammer sagt: Nach diesem schnellen ersten Gespräch bekommen 40 Prozent der Patienten im Anschluss erst einmal keinen Therapieplatz.

Gesetzentwurf wird geprüft

Am Freitag (14.12.) soll der Gesetzesentwurf im Bundestag in einer ersten Lesung vorgestellt und diskutiert werden. Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, zu prüfen, ob noch eine "Anpassung erforderlich sei".

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Shownotes
Gesundheitssystem
Kritik an Gesetzentwurf zur Psychotherapie: "Hürdenlauf für Patienten"
vom 11. Dezember 2018
Moderatorin: 
Sonja Meschkat
Gesprächspartner: 
Johannes Döbbelt, Deutschlandfunk Nova