Im Restaurant reservieren, aber nicht absagen, wenn wir es nicht schaffen – das passiert immer wieder. Gastronomen mögen das gar nicht, denn dadurch kann Umsatz flöten gehen. Und: Sie könnten uns fürs Fernbleiben sogar Strafe zahlen lassen. Machen die meisten aber nicht.

Gerade in der Vorweihnachtszeit ist es voll in den Restaurants: Es gibt viele Weihnachtsfeiern oder anderen Jahresabschlusstreffen. Wer da sicher einen Platz haben will, reserviert am besten. Doof nur, wenn dann was dazwischen kommt, und der Gastronom davon nichts erfährt. Der hält den Tisch für uns frei und schickt andere weg. Ergebnis: Dieser Tisch hätte Umsatz bringen können – hat er am Ende des Abends aber nicht.

Gastronomen können mit Reservierungen besser planen

Das können wir zwar alle verstehen – aber offenbar sagen trotzdem längst nicht alle ab, was Gastronom Alexander Kesper mit den Augen rollen lässt.

"Wenn überhaupt keiner kommt bei ner 20er-Reservierung, ist das wie ein Schlag ins Gesicht."
Alexander Kesper, Betreiber einer kleinen Tapasbar

Für Alexander Kesper und auch andere Gastronomen von kleinen Restaurants ist es enorm wichtig, mit Reservierungen zu planen. Daran gebunden können sie mehr oder weniger Personal buchen oder auch passende Mengen Essen einkaufen. Wenn alles glatt läuft, kann der Betrieb gute Gewinne einfahren. Wenn nicht, sind die Gewinnmargen kleiner, was natürlich umso ärgerlicher ist, weil die Gastronomen vielleicht Leute weggeschickt haben, um den reservierten Tisch freizuhalten. Das passiert einem guten Gastronom aber nur einmal, sagt Alexander Kesper.

"Wir wissen, bei welchen Namen wir aufpassen müssen. Wir sind ja nicht blöd. Wer das einmal bei einem Restaurant gemacht hat, braucht nicht mehr anrufen. Der kriegt keinen Platz."
Alexander Kesper, Betreiber einer kleinen Tapasbar

Schadenersatz einklagen: in Deutschland unüblich

Theoretisch haben Restaurantbetreiber die Möglichkeit, uns eine Strafe aufzubrummen. Wenn wir reserviert haben, aber nicht kommen, ohne abzusagen, könnten wir auf Schadenersatz verklagt werden. Zwar ist eine Reservierung noch kein Vertrag, aber ein Vorvertrag, für den man haften muss, sagt Deutschlandfunk-Nova-Reporter Alexander Moritz. In der Praxis macht das aber kaum einer. Aus gutem Grund, sagt Alexander Kesper.

"Geld einklagen: Das macht man natürlich nicht, weil wer will dann noch bei dir essen gehen?"
Alexander Kesper, Betreiber einer kleinen Tapasbar

Was auch kaum einer macht, was aber möglich wäre: dass Restaurants bei Reservierung eine Anzahlung von uns verlangen. Das würde dann über Kreditkarte abgebucht werden und für jede Person, die nicht kommt, würde dann eine Pauschale berechnet. In Ländern wie den USA oder Großbritannien ist das relativ üblich – bei uns eher nicht. 

Was aber immer mehr Gastronomen machen - und wozu der Hotel- und Gaststättenverband auch rät - ist, sich bei der Reservierung die Telefonnummer geben zu lassen und ein paar Stunden vorher noch mal anzurufen, um sicher zu gehen, ob wir auch wirklich kommen. Und im besten Fall gilt: Wir rufen von selbst an und sagen ab – sobald wir merken, dass es mit der Reservierung nicht klappt. 

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Shownotes
Etikette bei Restaurant-Reservierungen
Wer reservieren kann, kann auch absagen
vom 06. Dezember 2018
Moderator: 
Thilo Jahn
Gesprächspartner: 
Alexander Moritz, Deutschlandfunk Nova