Nach einer vierwöchigen Testphase geht in Laatzen bei Hannover heute das bundesweit erste Streckenradar in Betrieb: Ein zwei Kilometer langer Straßenabschnitt wird überwacht. Halten Autofahrer das Tempolimit nicht ein, droht ein Strafzettel. Wir erklären euch, wie das System funktioniert und wie es mit dem Datenschutz steht.

Autofahrer sind nicht dumm. Häufig wissen sie, wo die fest installierten Radarfallen zu finden sind. Kurz davor bremsen sie brav ab – danach wird wieder Gas gegeben. Mit der Abschnittskontrolle soll mit dieser Schummelei Schluss sein: 

Bei diesem System wird ein Fahrzeug beim Hineinfahren und beim Verlassen eines bestimmten Abschnitts registriert und dann die Durchschnittsgeschwindigkeit berechnet. Für die Anlage in Laatzen ist laut niedersächsischem Innenministerium eine Erprobungsphase bis Juni 2020 vorgesehen.

​Bedenken beim Datenschutz

In anderen Ländern, zum Beispiel in Österreich, gibt es das "Section Control"-System schon länger. Auch in Deutschland wurde schon 2015 das erste aufgebaut. Die technische Zulassung hat aber sehr lange gedauert

Es gibt bei diesen Systemen nämlich einen großen Haken, erklärt Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Michael Gessat: Die normale Radarfalle blitzt genau das Fahrzeug, das zu schnell fährt. Das Streckenradar registriert aber erst mal jedes Fahrzeug, das das auf dem Abschnitt unterwegs ist. Diese Daten dürfen nicht gespeichert werden.

"Die zunächst erfassten Daten aller anderen Autos sollte das System natürlich nicht speichern, sonst hab ich ja die berühmte anlasslose Massenüberwachung, das absolute Datenschutz-No-Go."
Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Michael Gessat

Beim System in Laatze, das jetzt in den Probebetrieb geht, soll der Datenschutz sichergestellt sein, sagen der Hersteller Jenoptik und das niedersächsische Verkehrsministerium: Autokennzeichen und Fahrzeugtyp würden unmittelbar beim Einfahren in den überwachten Abschnitt verschlüsselt zwischengespeichert und direkt beim Rausfahren wieder gelöscht. Nur bei den wirklichen Temposündern würde ein hoch aufgelöstes Foto gemacht und mit dem zwischengespeicherten Datensatz kombiniert.

In Deutschland muss die Fahrerin oder der Fahrer auf dem Foto deutlich erkennbar sein, in Österreich zum Beispiel ist das nicht vorgeschrieben. Weil das deutsche System komplizierter ist, hat deshalb auch die Abnahme bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt so lange gedauert. 

Keine flächendeckende Einführung geplant

Das neue System wird die herkömmlichen Radarfallen nicht ablösen, betont der Deutsche Verkehrsrat. Nur an neuralgischen Streckenabschnitten soll es die Section Control geben. Das ist übrigens auch in Österreich so. Dort gab es deswegen eine Klage vor dem Obersten Gericht. Inzwischen gibt es das Streckenradar in unserem Nachbarland etwa in Tunneln, wo Rasen besonders schwerwiegende Folgen haben kann.

Trotzdem: Autofahrerinnen und Autofahrer müssen den Angaben der Hersteller und Behörden erst mal einfach vertrauen, sagt Michael Gessat. Die niedersächsische Piratenpartei tut das scheinbar nicht – und will gegen das neue System klagen.

"Der Piratenpartei in Niedersachsen geht der Datenschutz nicht weit genug. Sie will gegen die Section Control klagen."
Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter Michael Gessat

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Shownotes
Section Control
Überwachung von Temposündern: Erstes Streckenradar scharfgeschaltet
vom 14. Januar 2019
Moderation: 
Till Haase
Gesprächspartner: 
Michael Gessat, Deutschlandfunk-Nova-Netzreporter