Wer nebenbei jobbt, hat die gleichen Rechte wie alle Arbeitnehmer. Manche Chefs behaupten das Gegenteil und verweigern Urlaub oder Krankengeld. Wir sagen euch, wie ihr eure Rechte durchsetzt.

Unser Reporter Fabian Schäfer hat einen Studenten getroffen, der im Einzelhandel arbeitet. Er hat Fabian erzählt, dass er bei seinem Chef gefragt hat, ob er bezahlten Urlaub bekommt. Die Antwort:  Er habe keinen Anspruch auf Urlaub, weil der Stundenlohn über dem Mindestlohn liege, was schon ein Entgegenkommen sei.  

Gleiches Arbeitsrecht für alle

Das ist ziemlicher Quatsch, denn auch für Nebenjobber gelten die gleichen Rechte wie für Vollzeitarbeitnehmer:

  • Anspruch auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag
  • Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Zahlung des Mindestlohns
  • bezahlter anteiliger Urlaubsanspruch
  • Einhaltung der Kündigungsfristen
  • kostenlose Beratung bei den Amtsgerichten bei Streit mit dem Chef oder der Chefin
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Der Student hat sich von seinem Chef nicht linken lassen, erzählt er Fabian. Er hat sein Recht durchgesetzt, seine Kolleginnen und Kollegen nicht. Sie glauben, dass sie nicht viel Geld dadurch verlieren, dass sie keinen bezahlten Urlaub in Anspruch nehmen. Außerdem haben sie Angst. Weil der Chef ihnen gedroht hat, er würde ihren Verlag nicht verlängern, wenn sie ihr Recht einfordern.

"Sie akzeptieren das einfach. Sie denken, sie verlieren dadurch nicht viel Geld und arbeiten einfach weiter. Sie fürchten, wenn sie das durchsetzen, dass sie dort nicht weiter arbeiten können, womit man uns ja gedroht hat."
Student über seine Kollegen, die sich nicht trauen, ihr Recht durchzusetzen

In einem solchen Fall, sollten die Betroffenen nicht zögern, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt kann den Urlaubsanspruch durchsetzen. Kündigt der Chef dann, ist die Kündigung unwirksam. Im Gesetz heißt das Maßregelungsverbot, sagt Sandra Flämig, Anwältin für Arbeitsrecht.

"Eine Kündigung wegen Geltendmachung von Urlaubsanspruch oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wäre unwirksam. Aber letztlich ist das Arbeitsverhältnis dann trotzdem hinfällig."
Sandra Flämig, Anwältin für Arbeitsrecht

Das Verhältnis zwischen Chef und Mitarbeiter ist nach so einer Arbeitsrechtklage meist belastet, sodass es am Ende dann auch von beiden Seiten beendet wird. Deshalb ist es besser, wenn es erst gar nicht so weit kommt.

Vor dem Arbeitsvertrag: informieren

Oft hilft, vorab den Arbeitsvertrag genau zu prüfen. Wenn bestimmte Rechte ausgeklammert werden, solltet ihr das als Erstes ansprechen. Wer sich mit seinen Rechten nicht gut auskennt: Am besten mit Kolleginnen beraten, die schon mehr Arbeitsjahre auf dem Buckel haben. 

Außerdem sind alle wichtigen Infos rund um Nebenjobs auf der Seite der Minijobzentrale aufgeführt. Eine gute Informations- und Beratungsstelle ist auch die Gewerkschaft. Für Gewerkschaftsmitglieder ist die Rechtsberatung und –vertretung kostenlos. Dafür zahlen Studenten einen relativ niedrigen Mitgliedsbeitrag, beispielsweise 2,50 Euro im Monat bei der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.

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Shownotes
Gut, wer seine Rechte kennt
Wie Chefs Nebenjobber austricksen
vom 24. August 2018
Moderator: 
Christian Schmitt
Gesprächspartner: 
Fabian Schäfer, Deutschlandfunk-Nova-Reporter