"Obergrenze wird ausgeschöpft" titelten heute (26.02.2019) viele Medien in Sachen Familiennachzug von Flüchtlingen. Das stimmt so allerdings nicht ganz. Denn: Zwar wurden im Januar mehr als 1000 Visa erteilt, aber weniger als 1000 Genehmigungen für den Nachzug vom Bundesverwaltungsamt. Die Angehörigen brauchen aber beides, um tatsächlich nach Deutschland kommen zu können.
Mehr als 1000 Visa wurden im Januar für enge Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus erteilt. Die im August 2018 von der Koalition vereinbarte Obergrenze von monatlich 1000 Nachzügen wurde damit aber trotzdem nicht erreicht. Denn das Bundesverwaltungsamt (BVA) genehmigte nur 877 Anträge. Das liegt wohl an dem komplizierten Genehmigungsverfahren, erklärt unsere Hauptstadtkorrespondentin Gudula Geuther.
Nur 877 Genehmigungen für Familiennachzug im Januar 2019
Die Obergrenze für Familiennachzug betrifft die sogenannten subsidiär Schutzberechtigten - das heißt vereinfacht gesagt: Bürgerkriegsflüchtlinge, die nicht noch aus anderen Gründen verfolgt werden, etwa wegen ihrer Religion oder Ethnie.
Im Gegensatz zu anderen Einwanderern, bei denen eindeutig ist, dass sie engste Familienangehörige nachholen dürfen (etwa Asylberechtigte, Flüchtlinge nach Genfer Konvention oder Spätaussiedler), ist das für diese Gruppe politisch umstritten. Denn: Für sie besteht nach überwiegender Ansicht nach Völkerrecht nicht unbedingt ein Anspruch auf Familiennachzug. Diese Gruppe ist relativ klein, sagt Gudula Geuther: Derzeit liegen den deutschen Vertretungen weltweit 36.000 sogenannte Terminanfragen für Familiennachzug vor.
Prozedere für Familiennachzug sehr kompliziert
Der Kontingent-Regelung war ein langer politischer Streit vorausgegangen. Sie gilt seit August 2018. Angestrebt war ursprünglich, dass 1000 Angehörigen pro Monat der Nachzug erlaubt wird, erklärt unsere Korrespondentin Gudula Geuther. Von Anfang an sei aber klar gewesen, dass das nicht sofort funktionieren würde. Denn das Nachzugsverfahren ist ein sehr komplizierter dreistufiger Prozess zwischen Botschaften, deutschen Ausländerbehörden und Bundesverwaltungsamt, erklärt sie. Dabei müssen zum Beispiel Termine bei den Botschaften vereinbart und Dokumente beschafft werden. Und eben bei mehreren Stellen Anträge gestellt und bestätigt.
Verfahren läuft langsamer an als gedacht
Die damalige Hoffnung, dass das Verfahren gut anläuft, hat sich offenbar nicht erfüllt, sagt unsere Korrespondentin: 5000 Genehmigungen hätten in den ersten fünf Monaten des Verfahrens erteilt werden sollen, tatsächlich waren es nur etwa die Hälfte. Und der Nachzug ist zwar zu Jahresbeginn stark angestiegen, mit 877 Genehmigungen im Januar ist das Kontingent aber auch noch nicht ausgeschöpft.
Dass die Zahl so niedrig liegt, ist laut unserer Korrespondentin ein Zeichen dafür, dass die Kritiker des Verfahrens Recht hatten mit der Befürchtung, dass das Prozedere doch recht kompliziert ist.
Visum, aber keine BVA-Genehmigung: kein Nachzug
Es gab also zwar tatsächlich im Januar mehr als 1000 Visa, aber trotzdem wurde das von der Koalition vereinbarte Kontingent von 1000 Nachzügen im Monat noch nicht ausgeschöpft. Was folgt nun daraus? Gudula Geuther zählt zwei Möglichkeiten auf:
- Man könnte sagen: Die Obergrenze wurde eben nicht erreicht, die restlichen Nachzugsanwärter haben schlicht Pech gehabt. Denn die Differenz zwischen erteilten Visa und erteilten BVA-Genehmigungen verfällt laut Ministerium.
- Alternativ ließe sich argumentieren: Die Zahlen sind so lange unterschritten worden, dass man sie nach oben anpassen sollte. Wenn das Verfahren später mal besser angelaufen ist, könnte man dann nachträglich auf im Schnitt 1000 Nachzüge pro Monat kommen, das Kontingent also rückwirkend ausschöpfen.
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