Am 15. August 2018 tritt das neue Elektro- und Elektronikgesetz in Kraft. Der Hausmüll ist jetzt für Elektrogeräte schlussendlich tabu - und die Vorgaben, was Elektroschrott ist, sind strenger.

Alte Handys, kaputte Mikrowellen oder der ausrangierte Fön - das alles ist Elektroschrott und dümpelt bei uns zu Hause gerne in irgendwelchen Ecken oder im Keller vor sich hin. Das Problem: Auf den Sperrmüll schmeißen können wir es nicht, da es nicht abgeholt wird. Und in den Hausmüll werfen dürfen wir es auch nicht. Wissen wir alles. Eine Möglichkeit ist es natürlich, den Elektroschrott bei der Stadt anzumelden und ihn gesondert abholen zu lassen. Und ein umfangreicheres Recycling ist ja auch genau das Ziel dieses neuen Gesetzes.

Auch Altkleider können ab jetzt Elektroschrott sein

National mussten Richtlinien der EU umgesetzt werden - und das merken wir jetzt vor allem daran, dass wir genau darauf achten müssen, ob wir Möbel haben, in denen Eletronik fest verbaut ist, oder ob wir Wearables im Schrank haben, in denen etwas Elektrisches drin ist, wie blinkende Westen oder Schuhe zum Beispiel. 

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Die Blink-Schuhe dürfen mit dem neuen Gesetz nicht mehr in den Hausmüll. Stattdessen müsst ihr prüfen, ob sich die Technik leicht von der Kleidung trennen lässt, oder ihr müsst eure LED-Schuhe, Westen oder beispielsweise auch Sofas mit eingebauten Lautsprechern fachgerecht entsorgen. 

Und was genau gilt jetzt als Elektroschrott? Die Verbraucherzentrale NRW schreibt online: "Bis auf wenige Ausnahmen fallen alle Geräte, die Strom – ob aus der Steckdose, dem Telefonkabel oder einer Batterie – für ihre Funktion benötigen, unter das 'Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)'. Neu dabei sind zum Beispiel Pedelecs bis maximal 25 km/h, Photovoltaikmodule, Nachtspeicheröfen und Leuchten."

Viele Händler müssen Elektroschrott annehmen

Wie bisher auch könnt ihr euren Elektroschrott zum Recyclinghof fahren oder zu gesonderten Depotcontainern, je nach kommunaler Regelung. Was aber auch geht: Ihr könnt euren Elektromüll zum Händler bringen. Wer über 400 Quadratmeter Verkaufsfläche hat, ist verpflichtet, Elektroteile bis 25 Zentimeter Größe anzunehmen. Alles was größer ist, wie Kühlschränke zum Beispiel, könnt ihr dort nur kostenlos loswerden, wenn ihr einen neuen Kühlschrank kauft. Diese Regelung gilt schon seit 2016 - Das wissen aber nicht alle Händler.

Nicht auf Briefwurfsendungen reagieren

Sina Kummer vom Umweltbundesamt warnt davor, auf diese Wurfsendungen im Briefkasten zu reagieren, in denen versprochen wird, dass der Elektroschrott abgeholt wird. Das ist meist illegal. 

"Bitte nicht auf Briefwurfsendungen reagieren, die versprechen, den Elektroschrott abzuholen. Das sind meist illegale gewerbliche Sammlungen."
Sina Kummer, Bundesumweltamt, Bereich Produktverantwortung

Wer sich den Vorwurf der Umweltsau gefallen lassen will, schmeißt den Fön natürlich trotzdem in den Hausmüll. Vermutlich kommt das nie heraus, hat aber gleich zwei Nachteile

  1. Die Schadstoffe gelangen in die Umwelt. 
  2. Die wertvollen Rohstoffe können nicht wiederverwertet werden. 

Hintergrund des neues Gesetzes ist nämlich, dass die EU-Kommission den Ländern eine Art Rückführquote für Elektronikgeräte vorgegeben hat. Laut Sina Kummer müssen seit 2016 45 Prozent der Elekrogeräte, die innerhalb der zurückliegenden drei Jahre in den Verkehr gebracht wurden, wieder eingesammelt werden. Ab 2019 steigt diese Vorgabe sogar auf 65 Prozent. 

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Shownotes
Müllentsorgung
Mehr Elektroschrott mit neuem Gesetz
vom 14. August 2018
Moderator: 
Christoph Sterz
Gesprächspartnerin: 
Sina Kummer, Bundesumweltamt